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Meldeverstöße: PV-Anlagenbetreiber können hoffen

Das Amtsgericht Ratzeburg hat in einem ersten Fall dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) widersprochen, das Tausende von PV-Anlagenbesitzer zur Rückzahlung der EEG-Einspeisevergütung wegen Meldeverstößen verdonnert hatte.

Einspeisevergütung: Wer seine Anlage nicht fristgerecht gemeldet hat, muss Vergütung zurückzahlen, so lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs. Gegen das Urteil hat sich nun ein Amtsgericht erhoben und schwächt dieses ab. Bild: Fotolia, Marina Lohrbach

Die Bundesnetzagentur fasst den Bestand der Solaranlagen im sogenannten Anlagenregister zusammen. Für Betreiber besteht eine Meldepflicht. Bild: Bundesnetzagentur

 

Gegen das BGH-Urteil hatte ein PV-Anlagebetreiber geklagt, der von der Projektkanzlei Lange (Berlin) vor Gericht vertreten wurde. Das Urteil des Amtsgerichts Ratzeburg ist zwar noch nicht rechtskräftig, dennoch bedeutet es einen Teilerfolg: „Der BGH hat nicht nur die klagende Netzbetreiberin von jeglicher Verantwortung für Meldeverstöße freigesprochen. Er hat auch verneint, dass die vom Gesetzgeber beschlossene deutliche Entschärfung der Sanktion auch solchen PV-Anlagen zugutekommt, die vor dem 1.8.2014 in Betrieb genommen worden sind. Das Amtsgericht Ratzeburg ist das erste Gericht, das dem BGH in diesem Punkt ausdrücklich widerspricht und insoweit zugunsten des von uns vertretenen Anlagenbetreibers entschieden hat“, resümierte Rechtsanwalt Sebastian Lange.
Im Urteil vom 8. Dezember 2017, dessen Begründung nun vorliegt, setzt sich das Amtsgericht detailliert mit der umstrittenen Rechtsauffassung des BGH auseinander. Dabei verweist es insbesondere auf klarstellende Hinweise in der Gesetzesbegründung zum Mieterstromgesetz. Demnach reduziert sich der Förderanspruch des meldesäumigen Anlagenbetreibers auch für ältere Bestandsanlagen nur um 20%, statt – wie vom BGH angenommen – um 100%.
„Betreiber von PV-Anlagen, die mit Rückforderungen ihres Netzbetreibers konfrontiert waren oder konfrontiert sind, sollten nun sorgfältig prüfen, inwieweit sie von dieser Rechtsentwicklung möglicherweise profitieren. Auch wer schon zurückgezahlt hat, kann unter Umständen seinerseits einen Teil des Geldes wieder zurückverlangen“, sagt Lange. Bei Interesse sendet die Kanzlei Interessierten eine geschwärzte Fassung des Urteils zu.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rückzahlung der EEG-Einspeisevergütung wegen Meldeverstößen war am 5. Juli 2017 rechtskräftig geworden (Az. VIII ZR 147/16). Die Meldepflicht für PV-Anlagen war mit dem EEG 2009 eingeführt worden. Anlagenbesitzer müssen der Bundesnetzagentur (BNetzA), die das sogenannte Anlagenregister führt, ihre Anlage(n) in einer bestimmten Frist melden.

 


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