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Mehr Honorar aber auch mehr Aufwand

Mitte Juli war es soweit: Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) ist - wenn auch nur mit knappen Ergebnis - in Kraft getreten.

 

Viele kritische Stimmen zweifelten schon daran, ob die HOAI vor der Bundestagswahl noch erscheinen wird, aufgrund zahlreicher Unstimmigkeiten. Für Unmut sorgte insbesondere die Situation, dass die sogenannten Beratungsleistungen - z.B. für Schallschutz und Raumakustik oder Umweltverträglichkeitsstudien - nicht wieder in den verbindlichen Teil kommen sollten, wenn auch dies kaum Einfluss auf die TGA-Branche hat. Das es dann doch zur Umsetzung gekommen ist, ist nur der Mehrheit von einer Stimme bei der Entscheidung im Bundesrat zuzuschreiben.
Als Ergebnis präsentiert sich die HOAI nun mit einigen Neuerungen und Änderungen, angefangen bei der Honorartafel, der Bewertung der Leistungsphasen bis hin zu der Objektliste und den Grundleistungen. So gibt es z.B. in der Honorarzone I Steigerungen bis zu rund 33%. Dem gegenüber stehen nun aber mehr Grundleistungen, die zu einem höheren Arbeitsaufwand für die Planer führen. Auch wurde die Zuordnung einiger Anlagen in den Honorarzonen, beispielsweise im Bereich der Erneuerbaren Energien, von der Zone III auf II herunter gestuft. Welche weiteren Veränderungen es für die TGA-Branche gibt, zeigen wir mit einem Beitrag ab Seite 20 in dieser Ausgabe auf.

Allgemein ist mit der HOAI 2013 wohl nicht der große Wurf gelungen. Ob die neue Honorarordnung für die Planer aber nun mehr Aufwand oder Nutzen bringt, wird letztlich die Umsetzung in der Praxis zeigen, meint

Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de

 


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