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Maximale KfW-Förderung sichern

 

Tipps und Hinweise zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundes
St. Augustin. Das öffentliche Interesse an Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat 2006 gegenüber den Vorjahren sprunghaft zugenommen, weil attraktive Leistungspakete geschnürt wurden. Zwei Programme - "Wohnraum modernisieren" sowie "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" - sollte der SHK-Handwerker kennen.
Nachdem die Förderung im letzten Jahr trotz Budget-Aufstockung wegen großen Erfolges gestoppt werden musste, wurden in diesem Jahr die Fördertöpfe neu kalkuliert. Ziel ist es, in 2007 keinen Antrag mehr ablehnen zu müssen.
Für beide Programme ist wichtig:
• Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens,
• Abwicklung durch eine Bank,
• Notwendiger Nachweis über die technische Ausführung,
• Förderhöhe hängt vom Nutzen für die Umwelt ab,
• NT-Kessel für Öl und Gas erhalten keine Förderung mehr,
• Zur Pflicht wird der hydraulische Abgleich - dazu wird auf eine gleichnamige Broschüre des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima Bezug genommen.

Das Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" in Kürze: Verbilligte Kredite stehen im Vordergrund. Zwei verschiedene Level - Standard- und "Öko Plus"-Maßnahmen - können gewählt werden. Ein Kesselaustausch beispielsweise fällt unter die Standardmaßnahme, wobei von der Verwendung eines Brennwertgerätes ausgegangen wird. Im finanziell attraktiveren Bereich "Öko Plus" werden unter anderem Solar, Pelletkessel, Wärmepumpen, Lüftungsanlagen, BHKW und Fernwärmestationen gefördert. Bei der Umstellung von Nachtspeicheröfen und Ähnlichem auf Zentralheizungsanlagen wird die Brennwertheizung nur noch als Ausnahme gefördert.
Das Förderprogramm "CO2-Gebäudesanierung" ist für komplexe Maßnahmen als noch attraktiver einzustufen, weil die Konditionen besser sind. Die Förderung erfolgt als Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 12,5%. Alternativ, und das ist neu, kann auch ein Zuschuss ohne Kredit erfolgen. Dieser kann bis zu 17,5% betragen. Damit werden jetzt auch Antragsteller begünstigt, die keinen Kredit möchten. Doch nur umfangreiche Sanierungen werden begünstigt - die neue Heizung allein reicht dazu nicht.
Es gibt die Wahl zwischen "Maßnahmenpaketen" und "energetischen Sanierungen". Bei Letzteren muss mindestens das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht werden. Eine Unterschreitung um 30% wird besonders gefördert. Das Ergebnis ist von einem Sachverständigen nachzuweisen. Mit Ausschluss der NT-Technik gibt es keine weitere Einschränkung, welcher Wärmeerzeuger verwendet wird. Nicht ganz so hoch gefördert werden die Maßnahmenpakete, doch dafür ist der administrative Aufwand geringer, denn es reicht eine Fachunternehmerbescheinigung.

Die kompletten Unterlagen finden Sie unter www.kfw.de (Punkt "Bauen, Wohnen, Energiesparen").

 


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