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Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien - Zuschüsse teilweise um 50 % erhöht

Das Auftragsvolumen bei solarthermischen Anlagen und Biomassekesseln ist seit Jahresbeginn stark zurückgegangen. Absatzrückgänge von 35 % im Solarbereich und sogar über 60 % im Biomassebereich sind zu verzeichnen. Um die Markteinführung dieser erneuerbaren Energie-Technologien mit all ihren positiven Effekten für Investitionen und Arbeitsplätze in der mittelständisch geprägten Branche und im Handwerk anzukurbeln, hat das Bundesumweltministerium vor Kurzem die Investitionskosten-Zuschüsse um 50 % erhöht.

 

 

 

Ich hoffe, dass durch die verbesserten Investiti­onsanreize klimaschonende Technologien im Wärmemarkt stärker Einzug halten", kommentiert Bundesumweltminis­ter Gabriel die Maßnahme. Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm (MAP) ist am 2. August 2007 in Kraft getreten. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) einreichen. Im Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien stehen in diesem Jahr unverändert 213 Mio. Euro zur Verfügung. Besonders attraktiv ist die Förderung innovativer Anlagen, wie großer solarthermischer Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von solarer Prozesswärme. Hierfür wird seit März 2007 das Dreifache der Basisförderung, also bis zu 210 Euro pro Quadratmeter Solarkollektorfläche, gewährt. Auch die KfW Bankengruppe stellt innerhalb ihres Förderprogramms für Erneuerbare Energien für diese Technologien einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Investitions­kosten zur Verfügung.

Hoffnung auf Nachfrageschub

Mit großer Zustimmung begrüßt der Bundesverband ­BioEnergie e. V. (BBE) die ­Erhöhung. "Wir erhoffen uns, dass die Erhöhung der Fördersätze kurzfristige Investitionsanreize und damit einen Nachfrageschub für die im Rahmen des MAP geförderten Biomasse­anlagen auslöst, sodass die massiven Absatzrückgänge von bis zu 60 % gegenüber 2006 bei Biomassefeuer­ungen zumindest teilweise kompensiert werden", so ­Helmut Lamp, Vorsitzender des Vorstandes des BBE.

Holzpelletsanlagen werden nach den geänderten Förderrichtlinien ab jetzt mit 36 Euro je kW installierter Nennwärmeleis­tung, mindestens aber mit 1500 Euro je Anlage gefördert. Scheitholzvergaserkessel mit bestimmten technischen Voraussetzungen erhalten eine Förderung in Höhe von 1125 Euro, für Hackschnitzelanlagen beträgt die Förderung ab nun 750 Euro je Anlage.

Gleichzeitig erneuert der BBE seine Forderung an die Politik, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Bio­energie im Wärmemarkt endlich durch stetige und verlässliche politische Rahmenbedingungen verstärkt anzureizen. Das MAP könne nur dann eine stetige Marktentwicklung garantieren, wenn dauerhafte und verlässliche Fördertatbestände und Förderhöhen gegeben sind. Der BBE fordert daher, auch über 2007 hinaus Holzpellets­anlagen, Scheitholzvergaserkessel sowie Holzhackschnitzelanlagen als innovative und klimafreundliche Wärmeerzeugungsanlagen mit attraktiven Fördersätzen durch die MAP-Investitionszuschüsse zu fördern und zudem die Mittelausstattung des MAP von derzeit 213 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2008 deutlich zu erhöhen und langfristig festzuschreiben. Unsichere Mittelausstattungen und ständig wechselnde und sich ändernde Förderhöhen und Fördertatbestände hingegen bewirkten nur Verunsicherung bei den Endverbrauchern und gefährdeten Investitionen und Arbeitplätze in der innovativen Bioenergiebranche. Daher appelliert der BBE an die Politik, nun auch parallel zum MAP endlich das im Koalitionsvertrag angekündigte regenerative Wärmegesetz umzusetzen und im Rahmen einer Technologiewahlfreiheit alle erneuerbaren Wärmetechnologien offensiv zu fördern und auszubauen.

 


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