Werbung

Lohnsteuer-Anmeldungen – ­Verlängerung der Erklärungsfrist ­beantragen

Arbeitgeber sind aufgrund der Corona-Pandemie mitunter daran gehindert, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.

 

Die Abgabe­fristen können in den jetzigen Krisenzeiten auf Antrag nach § 109 Absatz 1 AO (Abgabenordnung) verlängert werden, soweit Firmenchefs oder eine durch sie beauftragte Person nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen (Quelle: Bundesfinanzministerium, GZ: IV A 3 – S 0261/20/10001:005).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: