Leitern und Fahrgerüste müssen geprüft sein
Alle Unternehmen, die Leitern einsetzen, müssen regelmäßig ihre
Steiggeräte prüfen und dies nachweisen
So mancher Handwerker kommt ins Staunen, wenn Behörden oder größere Unternehmen vor dem Beginn der Arbeiten einen Nachweis über die sachgerechte Prüfung von Leitern und Fahrgerüsten verlangen. Manchmal bleibt es beim ungläubigen Kopfschütteln. Denn viele Handwerker wissen über diese Vorschrift nicht Bescheid.
Unternehmen braucht befähigte Personen
Dabei heißt es in § 10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): „Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach der Gefährdungsanalyse ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.“ Das bedeutet: Alle Unternehmen, in denen Leitern oder Fahrgerüste eingesetzt werden, müssen eine befähigte Person haben, die sowohl für sachgerechten Umgang als auch einwandfreies Material verantwortlich ist. Diese Person – das kann sowohl der Inhaber als auch eine von ihm beauftragte Person sein – ist für den ordnungsgemäßen Zustand der Steiggeräte verantwortlich, führt regelmäßige Kontrollen durch und entscheidet, ob eine Leiter weiterhin eingesetzt werden darf oder nicht. Diese Prüfungen müssen dokumentiert und die Aufzeichnungen auf Verlangen von Auftraggebern oder der zuständigen Bauberufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Die Personen müssen über die verschiedenen Typen von Leitern und Fahrgerüsten, deren Einsatzmöglichkeiten sowie den ordnungsgemäßen Umgang Bescheid wissen. „Das ist ein ganz wichtiger Punkt, denn viele Unfälle passieren durch unpassendes Gerät oder den unsachgemäßen Einsatz“, sagt Rainer Ohlwein von Zarges. Schließlich gehen von beschädigten Steiggeräten Gefahren aus.
Waren es anfangs hauptsächlich öffentliche Auftraggeber, die einen entsprechenden Nachweis verlangt haben, sind es inzwischen immer mehr Industrieunternehmen, die im Hinblick auf die Verhinderung von Unfällen auf dem eigenen Betriebsgelände eine entsprechend sichere und nachweislich geprüfte Ausrüstung der externen Dienstleister verlangen. Im Klartext bedeutet dies oftmals: Nur wer den Nachweis vorlegen kann, darf mit seinen Arbeiten beginnen.
Auch die Berufsgenossenschaften weisen immer wieder darauf hin, dass Arbeiten in der Höhe besonderen Gefahren unterliegen und daher nur mit geprüften Steiggeräten durchgeführt werden dürfen – entsprechende Kontrollen seitens der Berufsgenossenschaften inklusive. Nochmals Rainer Ohlwein: „Ein richtiger und verantwortungsbewusster Umgang mit Leitern und Fahrgerüsten sollte im Interesse jedes Unternehmers liegen. Denn durch präventive Maßnahmen – also die regelmäßige Kontrolle und den richtigen Einsatz – können viele Unfälle verhindert werden.“
Seminare bilden aus
Nur eine befähigte Person darf nach der BetrSichV Leitern und andere Steiggeräte prüfen. Seminare bilden dazu aus. Zarges beispielsweise bietet solche Schulungen an. In sechs Stunden erfahren die Teilnehmer Wissenswertes über Normen und Vorschriften, über die regelmäßige Prüfung der Leitern und Fahrgerüste und lernen, wie eine Prüfung und Dokumentation auszusehen hat. Der nach eigenen Angaben europäische Marktführer für Steigsysteme veranstaltet sowohl offene Tagesseminare an verschiedenen Standorten in ganz Deutschland als auch firmeninterne Schulungen. Zum Abschluss gibt es ein Zertifikat, das als notwendiger Nachweis im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) kontrolliert wird und entsprechend auch Auftraggebern vorgelegt werden kann. Die nächsten Kurse finden im Frühjahr 2015 statt.
Alternativ zur Bestimmung einer befähigten Person bietet Zarges eine externe Leiternprüfung als Dienstleistung an. Ein Experte kommt in den Betrieb und führt die Leiternprüfungen durch. Auch einige Fachhändler bieten diese Leistung in Zusammenarbeit mit Zarges an.
Bilder: Zarges GmbH, Weilheim
Sicherheit & mehr
Zarges bietet mit der 12-seitigen Broschüre „Sicherheit & mehr“ Hilfestellung bei der Auswahl des optimalen Steiggerätes und der sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen an. Das Themenspektrum reicht von gesetzlichen Grundlagen über die Beurteilung der Einsatzsituation bis hin zur Prüfung. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich.