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Leise Sanitär­installationen - Systemtechnik oder Einzellösungen

Geräusche aus Sanitärinstallationen geben immer wieder Anlass zu Beschwerden. Auffallend viele Reklamationen kommen dabei aus Wohnungen mit überdurchschnittlich hohem Qualitätsstandard. Dies ist nicht nur auf gestiegene Komfortansprüche, sondern auch auf einen durch bessere Fenster und Wohnungstrennwände gesunkenen Grundgeräuschpegel zurückzuführen. So werden heute Geräusche wahrgenommen, die früher von der Hintergrundgeräuschkulisse aus Verkehrs- und Nachbarschaftslärm überdeckt wurden. Entsprechend gestiegen sind die Anforderungen an den Schallschutz.

 

Dr. Ralf Materna

Geräusche aus Sanitärinstallationen geben immer wieder Anlass zu Beschwerden. Auffallend viele Reklamationen kommen dabei aus Wohnungen mit überdurchschnittlich hohem Qualitätsstandard. Dies ist nicht nur auf gestiegene Komfortansprüche, sondern auch auf einen durch bessere Fenster und Wohnungstrennwände gesunkenen Grundgeräuschpegel zurückzuführen. So werden heute Geräusche wahrgenommen, die früher von der Hintergrundgeräuschkulisse aus Verkehrs- und Nachbarschaftslärm überdeckt wurden. Entsprechend gestiegen sind die Anforderungen an den Schallschutz.

Da es bei den Anforderungen an den Schallschutz primär darum geht, die nachbarliche Wohnung vor Geräuschen aus Sanitäreinrichtungen zu schützen, werden im Sanitärraum selbst in der Regel keine Anforderungen an den Schallschutz gestellt. Daher gelten die Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" ausschließlich für schutzbedürftige Räume wie Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume im fremden Wohnbereich. Die Einhaltung der Mindestanforderung von 30 dB(A) für Betriebsgeräusche entspricht heute dem anerkannten Stand der Technik. Darüber hinaus lassen sich individuell, z.B. für Komfort- oder Luxuswohnungen, höhere Ansprüche vereinbaren. Ein erhöhter Schallschutz mit Anforderungen von 25 dB(A) ist beispielsweise im Beiblatt 2 der DIN 4109 geregelt.

 


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