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Legionellenrisiko in stillgelegten Gebäuden: Merkblatt gibt Hinweise zum Umgang mit Trinkwasserinstallationen

Münster/Steinfurt. Durch den Lockdown wurden viele Gebäude in Deutschland geschlossen – Kitas, Schulen, Hochschulen, Hotels. Der Stillstand gilt auch für das Trinkwasser in den Rohrleitungen dieser Gebäude. Das birgt fatale Risiken. Denn die fehlende Wasserentnahme begünstigt, dass sich Mikroorganismen und Krankheitserreger wie Legionellen vermehren. Werden die Gebäude wieder in Betrieb genommen, ohne dass die Trinkwasserinstallationen bestimmten Präventivmaßnahmen unterzogen werden, kann der Ausbruch der Legionärskrankheit drohen.

Viele Gebäude sind wegen der Corona-Pandemie stillgelegt. Trotzdem ist es wichtig, die gesamte Trinkwasserinstallation in Betrieb zu halten. Bild: FH Münster/Maxi Krähling

 

Ein Team von Trinkwasserexperten der FH Münster, der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) und der freien Wirtschaft haben dazu ein Merkblatt mit Regeln und Maßnahmen verfasst, um die hygienische Trinkwasserqualität auch in stillgelegten Gebäuden sicherstellen zu können.
„Wir sehen es an unseren eigenen Hochschulgebäuden. Allein auf dem Campus Steinfurt sind sonst rund 5000 Studierende unterwegs und nutzen die Trinkwasserinstallationen. Das fällt jetzt alles weg. An den Trinkwasserentnahmestellen wie Waschbecken oder Toilette stagniert deshalb das Wasser, und das begünstigt das Wachstum von Legionellen. Den meisten Betreibern von Gebäuden sind die erheblichen hygienischen Risiken nicht bewusst, die aus einer nicht ausreichend betriebenen Trinkwasserinstallationen resultieren können“, sagt Prof. Dr. Carsten Bäcker. Der Experte für Gebäudetechnik der FH Münster hat gemeinsam mit Prof. Dr. Werner Mathys (WWU Münster), Prof. Bernd Rickmann (FH Münster), Jürgen Kannegießer (Ingenieurbüro KaTPlan), Timo Kirchhoff (Kemper GmbH) und Stefan Cloppenburg (FH Münster) das Merkblatt verfasst.
Das Problem mit Erregern wie Legionellen: Sie rufen mitunter aggressive, oft tödlich verlaufende Lungenentzündungen hervor. Bei leichteren Verläufen sind hochfiebrige Infekte mit ähnlicher Symptomatik wie bei einer Influenza oder auch der SARS-CoV-2-Infektion möglich. Deshalb warnen die Experten in ihrem Merkblatt: „Es ist davon auszugehen, dass jede Infektion mit Legionellen den Verlauf einer parallelen oder später stattfindenden Infektion mit SARS-CoV-2 erheblich verschlechtern wird, da es zu erheblichen Schädigungen der Lunge und zu einer gefährlichen Schwächung des Gesamtorganismus kommt. Infektionsgefährdet sind insbesondere Ältere, immunschwache oder immunsupprimierte Personen – also die gleichen Risikogruppen wie bei SARS-CoV-2.“ Nicht über das Wasser selbst infizieren sich Menschen mit Legionellen. Viel mehr atmen sie die Erreger durch den feinen Sprühnebel beim Öffnen des Wasserhahns ein.
Damit die Trinkwasserinstallation erst gar nicht zur Brutstätte für Legionellen wird, gibt es einfache Grundregeln, die es zu beachten gilt. Darauf geht das Merkblatt detailliert ein. Erstens muss Trinkwasser frisch sein und frisch bleiben. „Das heißt: An allen Entnahmestellen sollte man regelmäßig das Wasser laufen lassen, am besten täglich. Zweitens müssen die zulässigen Temperaturen für kaltes und warmes Wasser berücksichtigt werden. Denn Legionellen vermehren sich besonders gut bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius. Genau diese Temperaturen sollten im Trinkwasserbereich vermieden werden. Zuletzt ist darauf zu achten, dass die Installation gespült oder desinfiziert wird, bevor sie wieder in Betrieb genommen wird“, sagt Prof. Bernd Rickmann.
Das Merkblatt geht zudem auf unterschiedliche Szenarien ein, wie Trinkwasserinstallationen auch in stillgelegten oder nur eingeschränkt genutzten Gebäuden richtig betrieben werden sollten. „Es ist wichtig, dass die Installation immer so betrieben wird, wie sie auch geplant wurde. Das gilt nicht nur für Krisenzeiten. Leider rückt die Bedeutung einer gesundheitlich sicheren Trinkwasserqualität in so einer Zeit aus dem Fokus, aber das sind Maßnahmen, die immer durchgeführt werden müssen“, sagt Jürgen Kannegießer.
Das Merkblatt beschreibt die durchzuführenden Prozesse und ist insbesondere für Kommunen, Gesundheitsämter sowie für Betreiber von Kitas, Seniorenheimen, Kliniken, Wohnheimen, Beherbergungsbetrieben und alle anderen Betroffenen von Belang.

Das Merkblatt ist im Internet frei verfügbar unter fhms.eu/twq.

 


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