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Ladestationen auch für Mieter

Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet. Es soll auch Mietern möglich sein, Ladestationen an ihren Pkw-Stellplätzen zu errichten und für Eigentümergemeinschaften soll es Erleichterungen geben.

Mieter sind nicht nur beim Solarstrom Benachteiligte der Energiewende, sondern auch bei der Elektromobilität. Eine Gesetzesinitiative des Bundesrats zielt nun darauf, Mietern das Recht einzuräumen, an gemieteten Stellplätzen Ladestationen errichten zu dürfen. Ob davon allerdings in der Praxis Gebrauch gemacht wird, ist fraglich. Bild: Bosch

 

Die Initiative kam von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Im Kern soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur verweigern, wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes überwiegt.

Einfache Mehrheit der Miteigentümer soll ausreichen
Um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern, soll nach Ansicht der Länder künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen. Bislang müssen nach dem Wohnungseigentumsgesetz sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Bundesregierung und Bundestag nun am Zug
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Gesetzentwurf ist nicht der erste Ländervorstoß zu diesem Thema: Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat einen ähnlichen Gesetzentwurf beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Der Bundestag hat den Vorschlag bislang noch nicht beraten. Angesichts der Tatsache, dass das Thema Klimaschutz und Elektromobilität aber in jüngster Zeit deutlich an Fahrt aufgenommen hat, könnte das Interesse jetzt größer sein.

 


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