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Künstlersozialabgabe – ­Prozentsatz bleibt 2025 konstant

Unternehmer, d.h. Verwerter, die Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen, sind zur Abgabe der sog. Künstlersozialabgabe verpflichtet. 

 

Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr gezahlten Entgelte. Der Abgabesatz liegt im kommenden Jahr, also 2025, ebenso wie in den beiden Vorjahren 2023 und 2024 bei 5,0%. Zur Teilnahme am gesetzlich geregelten Meldeverfahren reicht zunächst eine formlose Meldung bei der Künstlersozialkasse (Quelle: Bundesgesetzblatt).

 


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