Werbung
Kfz-Versicherung – Fahrzeugschein nicht sichtbar mitführen
Wird der Fahrzeugschein regelmäßig im Auto mitgeführt, ist das an sich kein wirkliches Problem. Schwierig indes kann es werden, wenn der Schein gut sichtbar im Fahrzeug aufbewahrt wird.
Denn dann kann sich der Versicherer im Diebstahlfall auf seine Leistungsfreiheit berufen (Quelle: Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 557/18).
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: