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KfW-Pumpenprämie für Hocheffizienzpumpen läuft weiter: Kein Zusagestopp bei Sonderförderung 431

Dortmund. Angesichts aktueller Medienberichte über einen Zusagestopp bei einigen KfW-Förder- und Kreditprogrammen weist der Dortmunder Pumpenspezialist Wilo SE darauf hin, dass die "Pumpenprämie", d.h. die Sonderförderung 431 im Programm "Energieeffizient Sanieren", hiervon nicht betroffen ist. Der Austausch von alten Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen werde unverändert mit 25 Prozent der Gesamtkosten inklusive Einbau, mindestens aber 100 Euro, bezuschusst.

 

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Als Service für SHK-Fachhandwerksunternehmen und ihre Kunden stellt Wilo auf www.pumpenpraemie.de einen Vordruck zur Verfügung, mit dem die Hocheffizienz für die in Frage kommenden Heizungs- und Trinkwasserzirkulationspumpen bestätigt wird. Wilo-Marketingleiter Dirk Geißler: "Wir empfehlen, diesen Vordruck als Nachweis der Förderfähigkeit auszudrucken und der Rechnung für den Pumpenaustausch beizulegen, damit der Kunde seinem Antrag auf die KfW-Pumpenprämie beide Dokumente beilegen kann."

Wilo verweist in diesem Zusammenhang auf ein neues Antragsverfahren. Die Zuschussbeantragung erfolgt seit kurzem online unter www.kfw-formularsammlung.de (Formulartyp "Zuschuss", Sonderförderung Programm 431). Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des Pumpenaustauschs bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung.

 


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