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Kermi GmbH: Staatlich geförderte Energie­effizienz

Der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen hat nach Einschätzung von Kermi mit den stetig steigenden Energiekosten einen ganz neuen Stellenwert bekommen. Darüber hinaus verlangen staatliche Förderprogramme, z.B. die der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), den Nachweis des hydraulischen Abgleichs inzwischen als zwingende Voraussetzung. Eine Möglichkeit besteht mit dem Einsatz von werkseitig kV-voreingestellten Heizkörperventilen – wie sie Kermi anbietet.

 

Dabei sind einige Randbedingungen des Gebäudes und der Heizungsanlage einzuhalten, z.B.: die Wohn-/Nutzfläche je mit einer Pumpe versorgten Heizkreis darf 500 m² nicht überschreiten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine überwiegend horizontale Ausdehnung der Rohrführung zwischen den einzelnen Heizkörpern vorliegt, um keine Unterscheidung zwischen pumpennaher und pumpenferner Heizkörper vornehmen zu müssen. „Ein Vorteil besonders bei der Sanierung, bei der die Lage einzelner Heizkörper im Leitungsnetz oft nicht genau angegeben werden kann“, bewertet Kermi.

Der Heizkörperhersteller bietet eine breite Palette an Ventilheizkörpern an, vom Flachheizkörper über die Heizwand bis hin zum skulpturalen Designheizkörper. Sie alle sind mit werkseitig voreingestellten Ventilen ausgestattet. „Damit lassen sich höchster ästhetischer Anspruch, Ökologie und Ökonomie perfekt verbinden“, schlussfolgert Kermi.

Kermi GmbH, Pankofen-Bahnhof 1, 94447 Plattling,
Tel.: 09931 501-0, Fax: 3075, www.kermi.de, info@kermi.de

 


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