Werbung

Kassenführung – Mängel führen zur ­Umsatz­erhöhung

Kassenführung und die steuerliche Beurteilung – ein sensibler Bereich, der nicht unterschätzt werden darf. So schätzte das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung erhebliche Mehrerlöse und änderte die Steuerbescheide. Das allerdings nicht nur für die Prüfjahre, sondern auch gleich für mehrere Vorjahre.

 

Denn die zum Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze können im Rahmen einer Schätzung auch Grundlage für zurückliegende Jahre sein, sofern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse zwischenzeitlich nicht wesentlich geändert haben. Sachliche Einwände finden nur dann Beachtung, wenn sie belegbar sind. Denn beweispflichtig ist der Steuerpflichtige (Quelle: Finanzgericht Hamburg, Az.: 2 K 31/15).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: