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Kapitalforderung – Ausfall steuerlich geltend machen

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung führt zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust in der privaten Vermögenssphäre.

 

Denn mit der Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 soll eine vollständige steuerrechtliche Erfassung aller Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen erreicht und die traditionelle Trennung von Vermögens- und Ertragsebene für Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgegeben werden. In der Folge dieses Paradigmenwechsels führt der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung steuerlich zu einem zu berücksichtigenden Verlust (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 13/15).

 


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