Werbung

Insolvenzantrag - Wann muss er gestellt werden? Hintergründe, Risiken, Checkliste

Das deutsche Insolvenzrecht ist streng. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Dies ergibt sich aus § 64 des GmbH-Gesetzes. Doch oft erkennen Geschäftsführer die dafür ausschlaggebende Insolvenzreife nicht rechtzeitig, bzw. missachten diese, was letztlich zu straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

 

RA F.-W. Stohlmann

Das deutsche Insolvenzrecht ist streng. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer für die GmbH unverzüglich Insolvenzantrag stellen. Dies ergibt sich aus § 64 des GmbH-Gesetzes. Doch oft erkennen Geschäftsführer die dafür ausschlaggebende Insolvenzreife nicht rechtzeitig, bzw. missachten diese, was letztlich zu straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen führen kann.

Eine Zahlungsunfähigkeit wird bejaht, wenn die Gesellschaft ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht oder überwiegend nicht mehr begleichen kann. Liegen also beispielsweise vollstreckbare Titel gegen die GmbH vor und kann die GmbH diese nicht erfüllen (demnach keine Zahlung auf die vollstreckbaren Titel leisten), wird von einer Zahlungsunfähigkeit ausgegangen. Mahnen bereits zahlreiche Gläubiger ihre Forderung an, ist die Gesellschaft bereits mit einem Gehalt in Verzug, zahlt sie die Miete für gemietete Geschäftsräume schon seit einigen Monaten nicht, so liegt in solchen Situationen typischerweise eine Zahlungsunfähigkeit vor.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: