Infoblatt zur Heizkostenabrechnung von gebläseunterstützten Heizkörpern
Köln/Berlin. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement (bved) haben ein gemeinsames Informationsblatt veröffentlicht, das Kriterien für die Installation und den Betrieb von gebläseunterstützten Heizkörpern nach DIN EN 16430 festlegt. Ziel sei es, die Ausstattung mit Heizkostenverteilern nach DIN EN 834 rechtssicher zu ermöglichen und gleichzeitig die technische Basis für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen zu schaffen. Bei der Erarbeitung der Kriterien wurden sachverständige Stellen nach Heizkostenverordnung eingebunden. Damit sei sichergestellt, dass die Vorgaben den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Das Informationsblatt definiert unter anderem, dass
- die Gebläse-Steuerung den Heizbetrieb eindeutig detektieren muss.
- das Gebläse im Heizbetrieb stets mit einer vordefinierten konstanten Drehzahl arbeitet.
- die Heizkörperleistung bei dieser Drehzahl bekannt ist.
- eine klare Kennzeichnung die Heizkostenabrechnung erleichtert.
- Bedienungsanleitung und Gerät eindeutige Hinweise zur korrekten Nutzung enthalten.
Das Informationsblatt steht auf den Webseiten beider Verbände zum Download bereit:
www.bdh-industrie.de
https://bved.info