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Hochspannungsleitung – Entgelt für Grundstücksüberspannung steuerpflichtig

Die anlässlich der Überspannung eines Grundstücks gezahlte Einmalentschädigung ist steuerbar. Im Entscheidungsfall hatte der Eigentümer einen Teil des Luftraums über seinem Grundstück für den Betrieb der Hochspannungsleitung zur Nutzung überlassen und der Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit zugestimmt.

 

Damit handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung gegen Entgelt, also um eine Einnahme. Dass das Entgelt als Einmalbetrag gezahlt wurde, steht der Annahme von Vermietungseinkünften nicht entgegen (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 2412/13 E, die Revision ist beim BFH anhängig (Az.: IX R 31/16).
Tipp: In gleicher Weise betroffene Eigentümer können unter Hinweis auf das in München anhängige Verfahren ihren Steuerbescheid offen halten.

 


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