Werbung

HOAI droht zu kippen

 

Seit es die europäische Union gibt, werden viele Normen und Verordnungen staatsübergreifend reguliert. Dies ist für Deutschland oft nicht von Vorteil, wenn technische und leistungsorientierte Anforderungen mitunter abgemindert werden. Ein solches Szenario könnte nun auch die HOAI treffen: Die EU-Kommission hat im Juni dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland mit dem Ziel eingeleitet, die verbindlichen Mindestpreise für Dienstleistungen u. a. der Architekten und Ingenieure aufzuheben. Damit wurde die HOAI zur Disposition gestellt.
Das von der EU-Kommission eingeleitete Verfahren löste intensiven Widerspruch bei Verbänden und Institutionen aus. Das Ergebnis ist, dass sich auch das Bundesbauministerium gegen die Pläne der EU-Kommission ausgesprochen hat. Dazu betonte Baustaatssekretär Gunther Adler: „Die Bundesregierung wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegen Angriffe verteidigen.“ Eine Folge wäre, wenn die HOAI nicht mehr existieren sollte, dass Einzelregelungen zwischen Planern und Bauherren, zwischen Staat, Ländern und Kommunen getroffen werden müssten. Somit würde die Gefahr bestehen, dass Planungsleistungen zu Dumpingpreisen angeboten werden.
Ob das Vertragsverletzungsverfahren auf europäischer Ebene abgewendet werden kann, bleibt abzuwarten. Fakt ist aber, wenn Leistungen in Leistungsbildern und Leistungsphasen nicht mehr definiert sind, werden darunter Qualität und Transparenz für alle am Bau Beteiligten mit großer Wahrscheinlichkeit leiden und der Arbeitsaufwand wird steigen, meint

Markus Münzfeld
Redakteur

m.muenzfeld@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: