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Hersteller meistern verschärfte Emissionsanforderungen - Hochwertige Kessel unterschreiten die Grenzwerte – Marktanreizprogramm gewährt höhere Fördersätze

Seit Januar 2015 gelten strengere Staub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für neu in Betrieb genommene Pellet- und Hackschnitzelkessel. Gute Anlagen können diese Werte in den obligatorischen Schornsteinfegermessungen einhalten, sofern auch die Brennstoffqualität stimmt.

Mit besserer Hackschnitzelqualität zur Minderung von missionen beitragen. Bild: FNR/Dr.Hansen

 

Wie Anlagenbetreiber – insbesondere von Hackschnitzelheizungen – eine hinreichende Qualität dauerhaft sicherstellen können, untersucht ein Vorhaben, das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt beim Deutschen Biomasse-Forschungszentrum (DBFZ) fördert. Dieses Projekt ist Teil eines größeren Maßnahmenbündels für qualitative Verbesserungen beim Heizen mit Holz.
Staubemissionen von neu errichteten, automatisch beschickten Holz-Zentralheizungen dürfen bei der wiederkehrenden Überwachung durch Schornsteinfegermessungen einen Grenzwert von 20 mg Staub je m3 Abgas nicht überschreiten. Der Betreiber hat in jedem zweiten Jahr die Einhaltung dieser Anforderungen nachzuweisen. Für Scheitholzkessel treten die strengeren Staubgrenzwerte erst 2017 in Kraft.
Die Branche stellt sich dieser Herausforderung und sieht darin eine Chance zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, da die Akzeptanz von modernen Biomasseanlagen mit besserer Effizienz und geringeren Emissionen steigt. Eine aktuelle Erhebung des Landesinnungsverbands für das Bayerische Kaminkehrerhandwerk ergab, dass die überwiegende Zahl neu in Betrieb genommener Pelletheizungen und viele neue Hackschnitzelheizungen die Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV in Praxismessungen erfüllen können.
Mit den seit April 2015 deutlich verbesserten Förderkonditionen im MAP des BMEL haben sich auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Heizen mit Holz verbessert: Neben deutlich erhöhten Zuschüssen, u. a. für Pellet- und Hackschnitzelkessel in Bestandsgebäuden, werden im Rahmen der Innovationsförderung jetzt auch Biomasseanlagen mit Partikelabscheidern und Brennwerttechnik im Neubau gefördert. Informationen zum MAP bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf www.bafa.de.
Da die Brennstoffqualität die Höhe der Staubemissionen eines Ofens bzw. Kessels maßgeblich beeinflusst, haben es Betreiber selbst in der Hand, die Schadstoff­emissionen durch den Einsatz hochwertiger Brennstoffe zu reduzieren und ihre Anlageneffizienz zu verbessern. Dazu erarbeitet das DBFZ jetzt einen Leitfaden, der Betreibern Informationen zur Herstellung bzw. Beschaffung besserer Brennstoffqualitäten und zur Einstellung ihrer Biomasseanlagen an die Hand geben soll.

Daneben fördert das BMEL eine Vielzahl weiterer Maßnahmen zum Heizen mit Holz. Weitere aktuelle Projekte betreffen u. a.

  • die Schaffung eines Zertifizierungssystems für Holzhackschnitzel (Deutsches Pelletinstitut, Technologie- und Förderzentrum [TFZ]),
  • die Entwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems für die Herstellung von Hackschnitzeln (Bundesverband Bioenergie, TFZ, DBFZ und Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen),
  • die Weiterentwicklung eines Elektroabscheiders für Staubpartikel bis zur Praxisreife für Anlagen bis 200 kW (Karlsruhe Institut für Technologie, HDG Bavaria und CCA Carola Clean Air),
  • eine sensorgesteuerte Verbrennungsluftregelung (Hochschule Karlsruhe, Sick AG und DBFZ) und
  • die Optimierung von Hackschnitzelkleinfeuerungen (Hochschulen Hildesheim/Holzminden/Göttingen und Braunschweig/Wolfenbüttel).

Der „Lenkungsausschuss Kleinfeuerungsanlagen“, in dem Wissenschaftler und Wirtschaftsbeteiligte der Biomassebranche sowie Vertreter der für Landwirtschaft, Energie und Umwelt zuständigen Bundesministerien mitarbeiten, koordiniert und begleitet diese Maßnahmen.

 


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