„Herrenabende“ – Betriebsausgabenabzug nicht ausgeschlossen
Aufwendungen für die Ausrichtung sogenannter Herrenabende für Geschäftsfreunde können nun doch als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Wegen einer privaten Mitveranlassung indes ist die Berücksichtigung entsprechender Aufwendungen nur hälftig möglich.
Diese aktuelle Entscheidung steht der früheren Rechtsprechung entgegen, nach der ein klares Abzugsverbot – ähnlich dem für Jagd oder Fischerei, Segel- oder Motoryachten – üblich war. Die Finanzverwaltung allerdings hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 3355/16 F, U).