Werbung

Heizöl-Fachbetriebe wollen nicht aufgeben

Erhöhte Kosten durch Betriebsprüfung und Weiterbildung

Knapp 150 Teilnehmer kamen am 20. Juni 2018 zur Mitgliederversammlung der Überwachungsgemeinschaft nach Fulda.

Nach der Neuwahl des Vorstandes (v.l.): Vorsitzender Siegbert Simon, Vize Andreas Kröckel, Hans-Albert Fritsch, Oswald Klette sowie Fritz Schellhorn.

 

Die im letzten Jahr in Kraft getretene AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) hat für Fachbetriebe im Umgang mit Heizölsystemen zwar eine zeitaufwendige Vor-Ort-Prüfung sowie ein Paket an Weiterbildung gebracht. Dieser zusätzliche Kostendruck ist jedoch offenbar kein Grund zur Aufgabe des Geschäftsfeldes Ölheizung, wie die Überwachungsgemeinschaft auf ihrer Jahrestagung feststellte. Die Dienstleistung bleibt unvermindert im Angebot der Heizungsbetriebe.

Für die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG-SHK) hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr endlich die ersehnte Planungssicherheit gebracht. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) konnte nach jahrelanger Hängepartie endlich in Kraft treten. Die Fachbetriebspflicht wird durch die neue Verordnung in einigen Bundesländern ausgeweitet und gilt nun bundesweit für Heizöltanks mit einem Volumen größer als 1000 l.
Doch Freude über die Entwicklung mochte in der SHK-Verbandsorganisation dennoch nicht aufkommen. Zu groß war die Ungewissheit, wie sich die neuen Regelungen zur Überwachung und Weiterbildung der Ölheizungsfachbetriebe auswirken würden. Schließlich würde man die Mehrkosten für das System Ölheizung in die Dienstleistungen für die Kundschaft einbeziehen müssen. Bliebe die Preissteigerung bei den Kunden akzeptabel? Ließe sich die Dienstleistung auch bei einem kleinen Kundenstamm überhaupt rentabel weiterführen?

Mitgliederzahl ausgeglichen
Diese Unwägbarkeiten haben sich in den letzten Monaten offenbar nicht zu Problempunkten entwickelt. In der Mitgliederversammlung am 20. Juni 2018 in Fulda wurden die aktuellen Zahlen publik. In 2017 gab es 246 Neuanträge von Fachbetrieben sowie 253 Kündigungen – eine recht ausgeglichene Fluktuation, wie sie in den Jahren zuvor auf ähnliche Weise stattgefunden hat. Ende 2016 zählte die ÜWG-SHK 4960 Mitgliedsunternehmen, Ende 2017 lag die Zahl bei 4900 und Mitte 2018 bei 4998 Fachbetrieben.
Der ÜWG-Vorsitzende, Siegbert Simon, benannte in seiner Eröffnungsrede allerdings deutlich, welchen zusätzlichen Arbeitsaufwand der Gesetzgeber bei der ÜWG-SHK einfordert: „Die bisherigen Regelüberwachungen sind nicht mehr möglich. Jetzt sind wir aufgefordert, alle zwei Jahre eine Betriebsprüfung durchzuführen, die etwa zwei Stunden Aufwand bedeutet, um dem Fachprüfer Rede und Antwort zu stehen. Hinzu kommen Mitarbeiterunterweisungen, Weiterbildungsmaßnahmen und die Überprüfung der nötigen technischen Ausstattung.“ Mehr als 50 Fachbetriebsprüfer hat die Organisation dafür im Einsatz.

Kenntnisstand aufgefrischt
Um aktuelle Kenntnisse über die AwSV in die Fachbetriebe zu bringen, konnte die ÜWG-SHK bereits im letzten Jahr 52 Fachbetriebsschulungen durchführen.
Bis zum Ende dieses Jahres werden es über 100 weitere Schulungen sein. Ein Team von mehr als einem Dutzend Experten steht dafür bereit.

Aktuelles in Kürze

  • Für weitere drei Jahre wurde der Vorstand der ÜWG-SHK einstimmig in den Ehrenämtern bestätigt. Den Vorsitz hat Siegbert Simon, sein Stellvertreter ist Andreas Kröckel und zum weiteren Team gehören Hans-Albert Fritsch sowie Oswald Klette. Kooptiertes Mitglied ist Fritz Schellhorn und die Geschäftsführung leitet Matthias Anton.
  • Zum neuen Bauvertragsrecht, das Anfang 2018 in Kraft getreten ist, gab Prof. Dr. Jörg Zeller wertvolle Ratschläge für den Fachunternehmer. An dieser Stelle sei nur ein Punkt thematisiert: Die Erstattung von Aus- und Einbaukosten nach einem Schadensfall (§ 439, Abs. 3, BGB) wertete er als bedeutende Verbesserung. Doch dies gelte nur für Material, das nach dem 1. Januar 2018 gekauft worden sei. Ältere Lagerware könnte sich deshalb in einem Beweisverfahren als entscheidend nachteilig erweisen. Auch das Kleingedruckte in den AGBs eines Händlers müsse man studieren. Denn dort könnte wiederum ausgeschlossen sein, dass Aus- und Einbaukosten übernommen werden... (Falle!). TD


Bilder: Thomas Dietrich

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: