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Hauswasseranschluss – Mindert ein ­Bau­kosten­zuschuss die Steuerlast?

Die Frage, ob eine Steuerermäßigung für Handwerkerleis­tungen, eine sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung, zu gewähren ist, muss aktuell der Bundesfinanzhof (BFH) beurteilen. 

 

Für entsprechende Leistungen können immerhin bis zu 6000 Euro im Jahr in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, wodurch sich dann die Steuerlast um 20 % der geltend gemachten Aufwendungen reduziert. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein von den Hauseigentümern gezahlter Baukostenzuschuss für die Herstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage an die öffentliche Hand (Quelle: BFH, Az.: VI R 18/16).

 


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