Handwerker: Nicht der billigste Jakob zieht - Regulierung von Versicherungsschäden: Preisdrückerei eine immer beliebter werdende Unart
Gebäudeeigentümer schützen sich mit der sogenannten "verbundenen" Wohngebäudeversicherung vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude (ohne den Inhalt an beweglichen Sachen). In der Praxis ergeben sich für Kunden häufig Konflikte mit der Versicherung darüber, welche Reparaturkosten für angemessen gehalten werden dürfen. Ein beliebtes "Spielfeld" ist dabei der "Streit" um die Höhe des Stundenverrechnungssatzes des Handwerkers. Wie ein SHK-Betrieb seinem Kunden dabei helfen kann, derartigen Vorwürfen erfolgreich entgegenzutreten, damit beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
Dipl.-Betriebswirt Horst Albert
Ass’in Heike Hofmann
Gebäudeeigentümer schützen sich mit der sogenannten "verbundenen" Wohngebäudeversicherung vor Risiken, die sich aus Brand, Sturm und Leitungswasserschäden ergeben. Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude (ohne den Inhalt an beweglichen Sachen). In der Praxis ergeben sich für Kunden häufig Konflikte mit der Versicherung darüber, welche Reparaturkosten für angemessen gehalten werden dürfen. Ein beliebtes "Spielfeld" ist dabei der "Streit" um die Höhe des Stundenverrechnungssatzes des Handwerkers. Wie ein SHK-Betrieb seinem Kunden dabei helfen kann, derartigen Vorwürfen erfolgreich entgegenzutreten, damit beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
Für Gebäudeeigentümer ist ein eingetretenes Schadensereignis mit Aufregung und besonderen Unannehmlichkeiten verbunden, weil z.B. das Bad infolge des ausgetretenen Wassers nicht benutzbar ist und/oder das Wasser Wände durchfeuchtet hat. Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen sind meist notwendig.