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Händelbare Verschärfungen
Was aktuell für bauliche Emissions-Ableitbedingungen gilt
Der BDH, der ZIV, der DEPV, der HKI und der ZVSHK warnten 2019 in einer gemeinsamen Stellungnahme davor, dass im Rahmen der EU-rechtlich geforderten Überführung einiger Feuerungsanlagen der Leistungsklassen 1 – 50 MW aus der 1. BImSchV in die 44. BImSchV durch die Hintertür auch neue Kleinfeuerungen der 1. BImSchV Verschärfungen bzgl. der Ableitbedingungen unterzogen werden könnten. Was hat sich seitdem getan und welche Regelungen gelten nun?
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