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Grünes Licht für leichteres Parken

Ob kurzer Auftrag oder längere Arbeiten auf einer Baustelle – Sonderparkausweise erlauben meist das Parken unmittelbar am Einsatzort

Wer sich vermeidbaren Ärger und Kosten ersparen möchte, beantragt einen Handwerkerparkausweis. Den gibt es vielen Kreisen und kreisfreien Städten. Bild: Thinkstock Photos – Tham KC

„Frei Parken“ – das Feld aus dem Monopoly-Spiel, gilt auch für Handwerker mit Sonderausweis. Parkscheinautomaten haben für sie keine Bedeutung.

Vorsicht bei Fußgängerzonen: Wer hier einfahren möchte, braucht meist eine zusätzliche Genehmigung zum Handwerkerparkausweis, sonst droht ein Bußgeld.

Parken in ausgewiesenen Zonen ohne zusätzliche Gebühren oder andere Einschränkungen – ein Handwerkerparkausweis macht dies möglich.

 

Wer kennt als Handwerker dieses Problem nicht: Die Baustelle liegt mitten in der Stadt und Parkplätze stehen nur für die Dauer von zwei Stunden oder gar weniger zur Verfügung – es sei denn, man hat einen Bewohnerparkausweis. Doch nicht nur Anwohner haben ein Recht auf eine Ausnahmegenehmigung.

Handwerker, die regelmäßig Baustellen in Innenstädten beliefern oder anfahren, können in fast allen Städten in Deutschland einen Handwerkerparkausweis beantragen. Die Möglichkeiten, die eine Sondergenehmigung bietet, ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Ebenso die Vor­aussetzungen, um an einen solchen zu gelangen.

Ausgewählte Beispiele und ­Ausnahmen
In Berlin beispielsweise ist seit November 2012 neben einer Erklärung, dringend am Einsatzort auf das Fahrzeug angewiesen zu sein, der Nachweis der Zugehörigkeit zu bestimmten Gewerken der Handwerkskammer ausreichend, um in allen Parkraumbewirtschaftungszonen ­Berlins die geltende Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Das SHK-Handwerk gehört natürlich dazu, denn hier könne generell davon ausgegangen werden, dass sie ihre Fahrzeuge zum Transport von sperrigen Materialien auch am Einsatzort benötigen, so die Begründung. Es handele sich jedoch nicht um eine generelle berufsgruppenspezifische Regelung. Jeder Betrieb muss einen Antrag meist für ein bestimmtes Fahrzeug stellen. Dieser wird dann individuell geprüft. Vor 2012 musste der Handwerksbetrieb einen Nachweis der Dringlichkeit von fünf Einsatzorten in den letzten acht Wochen innerhalb eines Bezirks beibringen, um die Sondergenehmigung zu erhalten.  
Einige wenige Städte, darunter Leipzig und Dresden, bieten keine Handwerkerparkausweise an. Stattdessen gibt es Couponhefte, die so lange genutzt werden können, bis die Coupons aufgebraucht sind. In Dresden zum Beispiel ist der Einsatz der Coupons jedoch lediglich für den Fall von außerplanmäßigen und eilbedürftigen Reparaturdienstleistungen vorgesehen. In Fällen wie Servicearbeiten, Wartungsarbeiten und Umbaumaßnahmen wird dementsprechend keine Genehmigung erteilt.

Städte und Metropolregionen
In einigen Gebieten haben sich Kommunen und Gemeinden zusammengeschlossen und bieten einen Handwerkerpark­ausweis für eine gesamte Wirtschafts­region an, so beispielsweise im Ruhrgebiet und im Raum Frankfurt. Die Preise sind von Stadt zu Stadt und von Region zu Region jedoch sehr unterschiedlich. Sie liegen etwa im Bereich zwischen 120 und 650 Euro für das erste Fahrzeug bei jährlicher Gültigkeit.

Fristen und was erlaubt ist
Meist können sich mehrere Fahrzeuge einen Parkausweis teilen. Nutzen darf ihn dann allerdings nur eines der Firmenfahrzeuge. Will ein Handwerksbetrieb zeitgleich mehrere Fahrzeuge einsetzen, muss er für jedes einen gesonderten Antrag stellen. Diese sind in der Regel ein Jahr gültig, einige Städte bieten auch kürzere Zeiten von einem halben Jahr oder drei Monaten an. Doch es gibt auch häufig Parkausweise für den kurzfristigen Einsatz, beispielsweise für einen Tag oder eine Woche.
Die Möglichkeiten, die der Ausweis bietet, sind ebenfalls von Stadt zu Stadt unterschiedlich. In Köln beispielsweise befreit der Sonderparkausweis von der Pflicht, Parkscheinautomaten oder Parkuhren zu bedienen. Auch Anwohnerparkplätze dürfen häufig genutzt werden. In einigen Fällen ist auch das Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Gehwegen möglich. Meist ist aber Vorsicht in Fußgängerzonen geboten. Wer in Fußgängerzonen einfahren möchte, benö­tigt oft eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung. In einigen Fällen ist zumindest das Parken und Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der zulässigen Lieferzeiten erlaubt.
Grundsätzlich gilt, dass von den Park­erleichterungen nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn in zumutbarer Entfernung keine frei verfügbaren Parkflächen vorhanden sind. Ob Sonderparkausweis oder Coupon – in jedem Fall ist es wichtig, diese deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Denn sonst droht womöglich doch noch ein Knöllchen. Im schlimmsten Falle können Verstöße gar zum Widerruf oder zur Versagung der Sondergenehmigung für die Zukunft führen.
Da es für Deutschland keine allgemeingültigen Regeln gibt, ist jeder Handwerksbetrieb aufgefordert, sich bei Interesse bei seiner Kommune oder der Kreisverwaltung zu erkundigen bzw. auf den Webseiten der Städte und Region umzuschauen. Dort finden sich die Angaben zu Preisen, Gültigkeitsdauer, zu notwendigen Unterlagen für den Antrag, zur Anzahl anmeld­barer Fahrzeuge sowie direkte Links zu den Antragsformularen, die man entweder downloaden oder direkt online ausfüllen kann.

Autorin: Angela Kanders, freie Journalistin

 


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