GModG berücksichtigt Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung
Berlin. Bundestag und Bundesrat haben am 10.07. die finale Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) verabschiedet. Nach Angaben des Bundesverbands für Wohnungslüftung (VfW) enthält die Gesetzesnovelle eine für die Lüftungsbranche wichtige Neuerung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig eine zentrale Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) dazu beitragen, die gesetzlichen Anforderungen beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen zu erfüllen.
Konkret wird § 43 des GModG um einen neuen Absatz 4 ergänzt. Demnach kann die zwischen dem 1. Januar 2029 und dem 31. Dezember 2034 geltende Pflicht zur Nutzung von 10 bzw. 15 % Biomasse oder anderen erneuerbaren Energien auch durch den Einsatz einer raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage einen Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 73 % erreicht, eine Leistungszahl von mindestens 10 aufweist und die gesamte Gebäudefläche versorgt.
Der VfW bewertet die Ergänzung als wichtigen Schritt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand. Nach Einschätzung des Verbands erreichen gängige Wohnungslüftungsanlagen bereits heute deutlich höhere Leistungszahlen als gesetzlich gefordert. In Kombination mit Wärmepumpen könnten sie den Heizwärmebedarf senken und zugleich das Stromnetz entlasten.
Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung haben bundesweit gesehen das Potenzial, 2 % der gesamten Treibhausgas-Emissionen des Gebäudesektors einzusparen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse der dena.
Infos dazu siehe Bericht https://www.ikz.de/detail/news/detail/dena-analyse-beziffert-marktpotenzial-von-wohnungslueftungsanlagen/