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Gesetzlicher Zinssatz – 6% pro Jahr gesetzeskonform

Die Höhe der Nachforderungszinsen, die für Verzinsungszeiträume des Jahres 2013 geschuldet werden, verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitssatz noch gegen das Übermaßverbot.

 

Der Zinssatz von 0,5% für jeden Monat (6% pro Jahr) ist auch unter Berücksichtigung der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2013 verfassungsgemäß. Die Zinshöhe ist auch nicht wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungswidrig. Eine umfassende Betrachtung der Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten zeigt: Auf der Grundlage von Daten der Deutschen Bundesbank ergaben sich für 2013 Zinssätze, die sich in einer Bandbreite von 0,15% bis 14,70% bewegten. Obwohl der Leitzins der Europäischen Zentralbank bereits seit 2011 auf unter 1% gefallen war, konnte somit nicht davon ausgegangen werden, dass der gesetzliche Zinssatz die Bandbreite realitätsnaher Referenzwerte verlassen hat (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: III R 10/16).

 


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