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Gesetzliche Unfallversicherung – Sturz beim Betriebsskiausflug kann abgesichert sein

Das während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung neben anderen Aktivitäten auch angebotene Skifahren kann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Dieser Satz sollte jedem im Gedächtnis bleiben, da die Berufsgenossenschaften nicht selten entsprechende Ansprüche von vorneherein ablehnen.

 

Wichtig indes: Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen müssen im Interesse des Arbeitgebers liegen, einen betrieblichen Zweck verfolgen und geeignet sein, diesen Zweck zu erreichen. Die von der Unternehmensleitung getragene und durchgeführte Veranstaltung muss darauf abzielen, die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten unter­einander zu fördern. Es ist daher notwendig, dass die Veranstaltung auf die Teilnahme möglichst vieler Beschäftigter, auf deren Mitwirkung am Veranstaltungsprogramm, auf Kommunikation miteinander und damit auf eine Förderung des Gemeinschaftsgedankens und eine Stärkung des „Wir-Gefühls“ innerhalb der Belegschaft abzielt. Stehen stattdessen lediglich Freizeit und Unterhaltung im Vordergrund des Zusammenseins, fehlt es am erforderlichen betrieblichen Interesse (Quelle: Landessozialgericht Stuttgart, Az.: L 10 U 298/18).

 


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