Gesetzgebung zu stark auf Erneuerbare fokussiert
Mitte Februar dieses Jahres sprach Michael Müller viel Lob für den Fachverband SHK NRW aus, mit dem "2. Deutschen Forum Innenraumhygiene" eine ganzheitliche Betrachtung zur Begrenzung von Schadstoffbelastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium äußerte aber den Wunsch nach einer besseren Kopplung von Umwelt- und Gesundheitsschutzinteressen in den Regelwerken und Fördermaßnahmen. So war die Rede davon, eine "TA-Innenraum" anzustoßen.
Mitte Februar dieses Jahres sprach Michael Müller viel Lob für den Fachverband SHK NRW aus, mit dem "2. Deutschen Forum Innenraumhygiene" eine ganzheitliche Betrachtung zur Begrenzung von Schadstoffbelastungen im Wohn- und Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium äußerte aber den Wunsch nach einer besseren Kopplung von Umwelt- und Gesundheitsschutzinteressen in den Regelwerken und Fördermaßnahmen. So war die Rede davon, eine "TA-Innenraum" anzustoßen.
Die gegenwärtige Gesetzgebung schafft hier allerdings eher Zielkonflikte. So könnten insbesondere im Neubaubereich, wo der Bauherr eigentlich noch den größten Einfluss auf zukünftige Innenraum-Schadstoffbelastungen hat, beispielsweise Anlagen zur kontrollierten Wohnraumlüftung sowohl für mehr Energieeffizienz als auch für mehr Wohngesundheit in dichten Gebäuden sorgen. Das zum Jahresbeginn in Kraft getretene EEWärmeG sieht aber eine relativ deutliche Bevorzugung der Solarthermie gegenüber den KWL-Anlagen vor. So dürfte die für "Ersatzmaßnahmen" geforderte 50%ige
Energiebedarfsdeckung mit solchen Anlagen allein kaum erreichbar sein, was dem verbreiteten Einsatz weiter entgegen stehen dürfte.
Mehr Freiheitsgrade für die Planung und Verwendung der zur Verfügung stehenden Technologien wären hier wünschenswert, um Umwelt- und Gesundheitsschutzinteressen voranzubringen, das meint
Matthias Hemmersbach
m.hemmersbach@strobel-verlag.de