Werbung

Gefahrenquelle private Elektrogeräte

Unterschätzte Brandrisiken am Arbeitsplatz

Von privaten Elektrogeräten können in Firmen erhebliche Brand­gefahren ausgehen.

Dr. Jörg Ohlsen, Leiter HDI Risk Consulting der HDI Global SE.

Frank Manekeller, Leiter Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden der HDI Versicherung.

Fehler, die nicht nur im privaten Alltag gefunden werden sondern auch auf der Baustelle oder im Büro. Bilder: TÜV Nord

 

Selbstgebrühter Kaffee, Radiomusik, gekühlte Getränke oder Speisen oder auch Warmluft am Arbeitsplatz – kleine Annehmlichkeiten, die für viele selbstverständlich sind. Gleiches gilt auch für warme Mahlzeiten und Getränke, die mit Kochplatten, Mikrowellen und Wasserkochern im Betrieb zubereitet werden. Gibt es keine entsprechenden betrieblichen Einrichtungen, helfen sich viele Mitarbeiter selbst. Und genau dies führt oft zu Problemen.

Feuer in einem niedersächsischen Industriebetrieb: Die technische und kaufmännische Einrichtung und die Vorräte in den angrenzenden Lagerbereichen werden stark beschädigt. Schadenhöhe: 3,7 Mio. Euro. Brandursache: Eine private Kaffeemaschine überhitzte und entzündete sich. Ortswechsel. In einem bayerischen Softwareunternehmen werden Büros und der zentrale Rechnerraum durch Rauch und Ruß erheblich in Mitleidenschaft gezogen – ausgelöst durch einen Schwelbrand. Schadenhöhe: 200 000 Euro für die Wiederbeschaffung der technischen Geräte und Sanierung der Räume. Brandursache hier: In einem der Büros wurde ein Heizlüfter betrieben, der sich durch einen technischen Defekt entzündete.

Elektrizität ist Hauptursache für Brände
„Im Rahmen von Betriebsbesichtigungen stoßen unsere Mitarbeiter immer wieder auf private Elektrogeräte“, sagt Dr. Jörg Ohlsen, Leiter HDI Risk Consulting in der HDI Global SE. „Da die Betriebsleitung zumeist keine Kenntnis von der Existenz dieser Geräte hat und sich auch kein Mitarbeiter dafür verantwortlich fühlt, unterbleibt oft die erforderliche Kontrolle.“ Meist würden alte, teils beschädigte Elektrogeräte ins Unternehmen gebracht, die zu Hause längst durch neue ersetzt wurden. Nicht für den Dauerbetrieb geeignet und oft ohne TÜV/GS-Prüfzeichen, werden die Geräte am nächstbesten Platz in Betrieb genommen und erhöhen die betrieblichen Brandgefahren dann erheblich, so die Erfahrung des Sicherheitsexperten.
In welchem Ausmaß diese Geräte für betriebliche Brandschäden verantwortlich sind, lässt sich nicht genau beziffern. Aus der Schadenstatistik der Sachversicherer geht jedoch hervor, dass bei fast einem Drittel aller Brandschäden die Brandursache im Bereich der Elektrizität zu suchen ist. „Elektrizität liegt auf Platz eins der Brandursachen in Deutschland“, ergänzt Frank Manekeller, Leiter des Bereichs Haftpflicht-, Unfall-, Sach-Schaden der HDI Versicherung AG. „Und ein erheblicher Teil davon geht auf Kosten von defekten oder falsch genutzten elektrischen Kleingeräten.“
Die Brandausbrüche werden vor allem durch eine Reihe von Randbedingungen verursacht und/oder begünstigt:

  • Die Wärmeabfuhr der Elektrogeräte wird behindert, weil diese zugestellt oder eingebaut werden.
  • Gerätebauteile, wie Temperaturbegrenzer, fallen aus. Andere Bauteile können dadurch mit erhöhten elektrischen Strömen belastet und überhitzt werden.
  • Die Geräte werden nicht fachgerecht repariert.
  • Die Elektrogeräte werden auf bzw. zu nah an brennbare Materialien gestellt.
  • Die Wartung der Geräte unterbleibt oder wird nur mangelhaft ausgeführt.
  • Der Dauerbetrieb von Elektrogeräten führt zu einer übermäßigen Beanspruchung im rauen Betriebsalltag.

Arbeitgeber hat Prüfpflicht
„Wir empfehlen Unternehmen häufig, die Aufstellung und Nutzung privater Elektrogeräte im Betrieb zu untersagen“, legt Ohlsen dar. Dieser Schritt sei sowohl aus sicherheitstechnischer als auch aus betrieblich-organisatorischer Sicht meist zu empfehlen und gelte gleichermaßen für den Fertigungs-, Lager- und Verwaltungsbereich. Gleichzeitig erfordere dies jedoch Ersatzmaßnahmen aufseiten des Unternehmens. Viele Unternehmen richteten in einem separaten oder zumindest abgeteilten Raum eine „Teeküche“ ein, in der Mitarbeiter Speisen und Getränke aufbereiten und mitunter auch verzehren können – mit Geräten, die für den gewerblichen Dauerbetrieb geeignet sind. Zusätzlich oder ergänzend könnten gemietete oder geleaste Getränkeautomaten aufgestellt werden, die in regelmäßigen Abständen durch den Anbieter gewartet und bei Bedarf ersetzt werden könnten.
Wer dennoch den Einsatz privater Elektrogeräte zulässt, muss mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand rechnen. Denn der Arbeitgeber ist über das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet, auch private Elektrogeräte im Unternehmen zu prüfen. Die Mitarbeiter müssen daher verpflichtet werden, alle Geräte anzumelden. Nur so kann eine Elektrofachkraft deren Funktionsfähigkeit bereits vor dem Aufstellen überprüfen. Durch eine Prüfplakette wird dies dann auch nach außen hin sichtbar. Zudem ist es erforderlich, ein Bestandsverzeichnis zu führen, in dem alle bereits eingesetzten und neu hinzukommenden Elektrogeräte aufgelistet werden, eingeteilt nach Produktarten, Einsatzbereichen und Prüfterminen. Dies ist auch im Hinblick auf künftige Prüfungen geboten.

Geräte richtig platzieren
Außerdem sollten dann Mitarbeiter in den betreffenden Arbeitsbereichen benannt werden, die für eine ordnungsgemäße Nutzung der Elektrogeräte verantwortlich sind. Dabei sind vor allem folgende Risikofelder zu beachten:

  • Nach Gebrauch – spätestens zum Feierabend – müssen die Elektrogeräte vom Netz genommen werden. Alternativ können die betreffenden Stromkreise auch über eine Zeitschaltuhr abgeschaltet werden.
  • Die Elektrogeräte dürfen nicht auf brennbare Unterlagen gestellt werden.
  • Die Elektrogeräte müssen mindestens einen, besser zweieinhalb Meter entfernt von brennbaren Materialien wie Holz, Pappe und Papier aufgestellt werden.
  • Lüftungsgitter, zum Beispiel beim Kühlschrank, dürfen nicht abgedeckt werden. Zu allen Seiten muss ein Freiraum von 10 bis 20 cm sichergestellt werden, um einen Wärmestau zu verhindern.
  • Aufstellungsorte sollten mit automatischen Rauch-/Brandmeldern überwacht werden.


„In keinem Fall sollten private Elektrogeräte in Lagerbereichen oder EDV-Räumen betrieben werden“, betont HDI-Schadenexperte Manekeller. Denn ein Brandausbruch in diesen sensiblen Bereichen hat häufig besonders schwere Folgen für den gesamten Geschäftsbetrieb. Besonders kritisch seien auch Räume, in denen sich für längere Zeiten keine oder nur wenige Personen aufhalten. Dort könnten sich Brände unbemerkt ausbreiten.

Bilder, sofern nicht anders angegeben:
HDI Versicherung AG/HDI Global SE

www.hdi.de
www.hdi.global/de/de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: