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FV NRWErfahrungsaustausch Sachverständigentagung: Zwei Tage Weiterbildung

Auf Einladung des SHK-Fachverbands NRW kamen rund 70 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur jährlichen Weiterbildungsveranstaltung nach Oberhausen. Im „Zentrum für Umwelt und Energie“ der „Handwerkskammer Düsseldorf“ kamen sie Ende Juni dieses Jahres zusammen, um sich über aktuelle Themen und diffizile Fälle aus der Praxis auszutauschen.

 

Erfahrungsaustausch
Erstmalig in der Geschichte der Sachverständigentagung kamen ganz besonders die Teilnehmer zu Wort: Am Vormittag des ersten Tages (30.6.) stand der „Erfahrungsaustausch“ der Experten auf der Tagesordnung. Mitgliedern aus dem Teilnehmerkreis wurde damit Gelegenheit geboten, einen ihrer aktuellen Fälle vorzutragen und die Schwierigkeiten herauszustellen. Das Plenum war dann aufgerufen, gemeinsam mit dem Vortragenden Lösungsansätze zu finden.
Zwei Teilnehmer nahmen das Angebot an und traten vor das Mikrofon. Da es sich um laufende Verfahren handelt, wird die IKZ-HAUSTECHNIK die Namen der Sachverständigen nicht nennen.
Der erste Vortragende schilderte den Fall eines Mehrfamilienhauses. 160 Wärme-Übergabestationen sind dort eingebaut – zu einem großen Teil hinter Vorwandins­tallationen. Die Folge: Um beispielsweise eine defekte Pumpe auszutauschen, müssen abenteuerliche Vorarbeiten durchgeführt werden. Waschtisch oder Spiegel abnehmen, Vorwandinstallation aufstemmen (es gibt keine Revisionsöffnungen). Drei weitere Beispiele desselben Objekts: Die Übergabestationen verfügen über keine außentemperaturgeführte Vorlauftemperaturregelung, Heizungsleitungen sind z. T. nicht wärmegedämmt, das Sicherheitsventil ist nicht einsehbar. „Handelt es sich hier um Planungsfehler?“, reichte der Sachverständige die Frage weiter, die ihm selbst gestellt wurde. Nach langer Diskussion kam die Runde zu dem Schluss, dass es sich hier einerseits um Ausführungsfehler handelt (fehlende Dämmung) und andererseits, dass es sich beim Gegenstand „Planungsfehler“ eher um eine juristische Frage handelt, die ein „technischer Sachverständiger“ nicht beantworten kann.
Der zweite Sachverständige erzählte von einem überfluteten Keller. In einem Einfamilien-Neubau führte ein Bauunternehmer vier Grundleitungsanschlüsse aus dem Boden, obschon nur drei in den Plänen eingetragen waren. Nur mit einer Kappe versehen – es dachte wohl niemand mehr an den vierten Anschluss – verschwand das Rohrende schließlich in einer Vorwandinstallation. Dieser Umstand sollte sich rächen: Bei einem Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz wurde der Deckel herausgedrückt und der Keller überschwemmt. „Hätte sich der SHK-Installateur, der ja die drei anderen Grundleitungsstutzen nach oben weitergeführt hatte, die Druckleitungsprüfung der Grundleitung zeigen lassen müssen?“, fragte der Sachverständige? Denn auf diese Weise hätte der Ins­tallateur zumindest erkannt, dass das Gebäude vier Grundleitungsanschlüsse hat. Eine Überflutung des Kellers wäre so möglicherweise erst gar nicht entstanden. Trifft den Ins­tallateur die Schuld? Hier war sich das Plenum nicht ganz einig. Überwiegend herrschte aber die Auffassung, dass sich ein Installateur auf korrekt ausgeführte Arbeiten der vorherigen Gewerke verlassen könne. Nur bei offensichtlichen Auffälligkeiten habe er nachzuhaken und z. B. Bedenken anzumelden.

 

Rund 70 Sachverständige kamen zur Weiterbildungsveranstaltung nach Oberhausen.

 

Undichte Pressverbindung
Ein weiterer Sachverständiger ergriff das Wort und beschrieb den Fall von undicht gewordenen Pressverbindern. Als ausführender Handwerksbetrieb setzt er seit Jahren das Presssystem eines bekannten deutschen Herstellers ein (Name der Redaktion bekannt). Bei diesem Mehrschichtverbundrohr kam es nach etwa 1½ Jahren zu Undichtigkeiten an einem Fitting. Der herbeigerufene Hersteller untersuchte ihn im Werk und kam zu dem Schluss, dass der Handwerker insgesamt ordnungsgemäß und sauber gearbeitet hatte. Ursache sei ein Span gewesen, der sich an der Dichtstelle des Fittings festgesetzt und später die Undichtigkeit ausgelöst hatte. Daher trat der Hersteller für den Schaden beim Kunden auch nicht ein. Und damit steht der Installateur beim Kunden als Verursacher des Ärgers dar – trotz sauberen Arbeitens. Für den Handwerker ist aber etwas anderes viel entscheidender: Bleibt es bei der einen Undichtigkeit oder ist in den nächsten Jahren mit weiteren Schäden zu rechnen? „Es gibt Tage, da wache ich morgens mit dem Gedanken auf, dass hoffentlich kein Kunde anruft“, formulierte der verunsicherte Handwerker seine Befürchtungen.
Und da schließt sich eine weitere Frage an, die den Hersteller angeht: Handelt es sich hier überhaupt um ein handwerkergerechtes Presssystem? Denn auch aus dem Plenum wurde von ähnlichen Fällen berichtet. Möglich ist aber auch, dass es sich hier nur um Einzelfälle handelt. Denn Norbert Schmitz hörte zum ersten Mal von Undichtigkeiten an gemäß Montageanleitung hergestellten Pressfittings. Dem Fachverband sind keine weiteren Vorfälle bekannt. Deshalb appellierte er: „Wenn Sie mit Schadensfällen konfrontiert werden, melden Sie sich bei uns. Wir sammeln alles und haben gegenüber einem Hersteller ein größeres Auftreten als jeder für sich.“ (Dieser Aufruf gilt sinngemäß für alle einer Innung angeschlossenen Handwerksbetriebe.)

Vorträge
Einen Großteil der Sachverständigentagung nahmen die Vorträge von Referenten ein. Ohne an dieser Stelle näher auf die Inhalte eingehen zu können, waren es:
• Was darf der ö.b.u.v. Sachverständige bescheinigen? – Referent: Norbert Schmitz,
• Welche Bedeutung haben Privatgutachten? – Referent Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund,
• Haftungsrisiken und Qualitätsanforderungen für Erdgasanlagen auf Werksgeländen – Referent: Heinz Esser, DVGW-Landesgruppe NRW,
• Heizkostenabrechnung bei Einrohranlagen unter Berücksichtigung der VDI 2077 – Referent: Ulrich Geppert, Skibatron (Dienstleistungsunternehmen für die Messung und Abrechnung von Heizenergie und Wasser),
• Neuester Stand zur Trinkwassernormung – Referent: Dipl.-Ing. Bernd Staats, SHK-Fachverband NRW.

www.shk-nrw.de

 


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