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FV Nordrhein-WestfalenÖl-Fachtagung:Neue Regelung verankert Prüfpflicht für Öltanks

Eine zentrale Frage beherrschte die Öl-Fachtagung Nordrhein-Westfalen am 14. April dieses Jahres in Gelsenkirchen: Wie wirkt sich die kommende VAUwS* auf die Ölheizung aus, und was bedeutet das für Verbraucher, Handel und Handwerk?

 

Gemeinsam mit dem Gesamtverband des deutschen Brennstoff- und Mineralölhandels Region West e. V. (gdbm West) und dem Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen hatte das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) zur Öl-Fachtagung in die Fußballarena auf Schalke eingeladen. Rund 180 Heizungsexperten aus Handel, Handwerk, Tankschutz und Energieberatung kamen in die besondere Location, um sich über den aktuellen Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu informieren.
Der VAUwS-Referentenentwurf wurde im Dezember 2010 vom federführenden Bundesumweltministerium veröffentlicht. Die geplante bundeseinheitliche Verordnung soll die bisherigen, teilweise unterschiedlichen Landesverordnungen (VAwS) ablösen. Bis Mitte Februar 2011 hatten betroffene Verbände Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Nach Einschätzung von Hans-Jürgen Fragemann vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium ist noch mit diversen Änderungen zu rechnen. Insbesondere bei den Übergangsfristen müsse es noch Konkretisierungen geben.
Die geplanten Regelungen der VAUwS betreffen den Öltank. Der Gesetzgeber beabsichtigt, eine wiederkehrende Überprüfung von oberirdischen Heizöltanks außerhalb von Wasserschutzgebieten (Gefährdungsstufe B) vorzuschreiben. Das betrifft Tankanlagen mit einem Volumen von 1000 bis 10 000 l, mithin der Löwenanteil der Öltankanlagen im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser. Bundesweit müssten rund 4 Mio. Heizöltanks künftig alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden. Diese Überprüfungspflicht bedeutet für die Verbraucher nach IWO-Schätzung zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 400 Mio. Euro, die alle zehn Jahre anfallen würden.

Herausforderungen für den Handel
Bestätigt werden soll die Überprüfung mit einer Prüfplakette, ohne die der Tank nicht mehr befüllt werden dürfte. Eine praktikable Übergangsfrist fehlt im derzeitigen Entwurf. Das stelle vor allem den Mineralölhandel vor große Herausforderungen, denn ein Großteil der rund 900 000 Heizöltanks in NRW falle unter diese Prüfpflicht, erläuterte Sabine Link vom gdbm West. „Der Tankwagenfahrer muss geschult werden und alle Anforderungen und Fristen beim Kunden parat haben. Der Telefonverkäufer muss idealerweise schon beim Verkaufskontakt abfragen, ob der Öltank des Kunden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet ist und damit im Sinne der VAUwS befüllt werden darf.“ Das setze aus ihrer Sicht einen gut informierten Kunden voraus.
Sabine Link appellierte daher an alle Partner, rechtzeitig und gemeinschaftlich mit der Kundeninformation zu beginnen, sobald die Details feststehen: „Wenn unsere Kunden nur aus der Zeitung erfahren, dass der Öltank regelmäßig überprüft werden muss, kann das zur Verwirrung führen. Das müssen wir gemeinsam verhindern.“

Nach dem jetzigen Stand würde die VAUwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) weit reichende Konsequenzen bei Heizölverbraucheranlagen nach sich ziehen. 180 Heizölfachleute informierten sich in der Fußballarena auf Schalke vorab über die inhaltlichen Änderungen.

 

Herausforderungen für das Handwerk
Eine andere Vorschrift aus dem VAUwS-Entwurf betrifft die Fachbetriebsqualifikation und damit in erster Linie das SHK-Handwerk. Fachbetriebe, die bei einer Überwachungs- und Gütegemeinschaft (ÜWG) gelistet sind, müssten demnach alle zwei Jahre überprüft werden und alle Mitarbeiter regelmäßig schulen lassen. „Für die Fachbetriebe bedeutet der erhöhte Schulungsaufwand eine erhebliche finanzielle und zeitliche Mehrbelastung“, bewertet Bernd Staats vom Fachverband SHK Nordrhein-Westfalen die Auswirkungen. Bei aller Kritik berge die VAUwS für das Handwerk aber auch Chancen auf mehr Geschäft durch Instandhaltungs- und Wartungsaufträge.

Kritik am Verordnungsentwurf
Die Experten auf dem Podium waren sich einig, dass viele Punkte in dem Referentenentwurf der VAUwS kritisch zu bewerten sind. Von der Notwendigkeit einer Prüfpflicht für alle Öllageranlagen mit einem Volumen von über 1000 l beispielsweise sind nicht alle Experten überzeugt. Auch die derzeit vorgesehenen Übergangsfristen wurden im Rahmen der Diskussion scharf kritisiert.
„Wenn sich die Prüfpflicht schon nicht verhindern lässt, sollte es wenigstens auf eine einmalige Prüfpflicht beschränkt werden“, sagte Mineralölhändler und stv. Vorsitzender des gdbm West, Heinrich Lipps. Die wiederkehrende Prüfpflicht sei aus Sicht der Mineralölwirtschaft unverhältnismäßig, da keine Daten zu den Mengen ausgetretener wassergefährdender Stoffe aus Heizölverbraucheranlagen vorlägen. Ebenso fehlten Informationen zu ökologischen und ökonomischen Schäden.

Viele Fragen – gemeinsam Antworten finden
Die Fachtagung zeigte deutlich, dass es in Sachen VAUwS noch viele Fragezeichen gibt:
• Wer soll den Mehraufwand bezahlen?
• Wie sollen die drohenden personellen Engpässe bewältigt werden?
• Wie erreicht man die betroffenen Ölheizungsbesitzer?
• Wie lässt sich der Übergang regeln?

Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, frühzeitig den Dialog aufzunehmen, damit die Partner aus Handel und Handwerk sich und ihre Kunden gemeinsam auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, sagte Lipps in seinem Schlusswort.

*) VAUwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

www.shk-nrw.de

 


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