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Folgenreiche Wetterkapriolen

 

Starkregenereignisse nehmen an Häufigkeit und Intensität zu. Die Folgen sind vielfältig: Überflutete (Heizungs-)Keller, eingestürzte Flachdächer, verunreinigte Trinkwasserinstallationen ... mehrfach schon haben wir in der IKZ darüber berichtet.
Insbesondere die Notentwässerung von Flachdächern hat vor diesem Hintergrund bei TGA-Planern einen neuen Stellenwert erhalten. Im Neubau ebenso wie bei der Sanierung. Kommt es aufgrund fehlender Notentwässerung zu einem Schaden, ist der Deckungsschutz durch die Elementarversicherung fraglich.
Auch die Bundesregierung hat inzwischen reagiert. Unlängst erst hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für das Hochwasserschutzgesetz II. Damit sollen Planungen für Hochwasserschutzanlagen sowie deren Genehmigung und Bau vereinfacht werden. Kommunen können zudem in Risikogebieten Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen, z. B. höhere Türschwellen.
Unterm Strich steigen die baulichen und technischen Anforderungen in Risikogebieten. Das bedingt im Bereich der TGA u.a. eine sorgfältig dimensionierte Dachentwässerung, den Schutz vor Rückstau in der Kanalisation und die Sicherung technischer Einrichtungen wie Heizkessel oder Elektroanlage. Planer sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen. Ein „Jahrhundertregen“ nach Norm tritt inzwischen leider alle Jahre wieder auf. Und bei Schäden aufgrund mangelhafter baulicher Vorsorge stellt sich schnell die Regressfrage.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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