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Förderung von Klima- und Lüftungsanlagen während Corona

Klima- und Lüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten sollen in Zeiten der Corona-Pandemie beim Infektionsschutz auf einem zeitgemäßen technischen Stand betrieben werden können. Voranbringen will dies die Bundesregierung durch ein mehrjähriges Förderprogramm in der Gesamthöhe von 500 Mio. Euro. Die entsprechende Förderrichtlinie ist am 20. Oktober 2020 in Kraft getreten.

SHK-Fachbetriebe, die sich für das Geschäftsfeld Lüftungstechnik stark machen, können das neue Förderprogramm gezielt zur Akquise einsetzen. Bild: Thomas Dietrich

 

Der Hintergrund: Raumlufttechnische Anlagen für Hörsäle, Schul-Aulen, Theater, Museen, kommunale Versammlungsräume sollten heute einen möglichst hohen Anteil an Außenluft in den jeweiligen Raum bringen. Dies wird aufgrund von Studien als probates Mittel angesehen, die Aerosolkonzentration und damit die Virenlast zu minimieren. Daher möchte der Bund die Aufrüstung bestehende Anlagen in öffentlichen Gebäuden voranbringen.
Die Förderung sieht Zuschüsse für die Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischen Anlagen vor und soll bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben betragen (max. 100000 Euro). Entsprechend der Richtlinie „Bundesförderung Coronagerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ können jetzt Zuschüsse beantragt werden. Eine Antragstellung soll bis Ende 2021 möglich sein und in diesem ersten Jahr aus einem Etat von 200 Mio. Euro schöpfen können, während bis 2024 insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden sollen.

 


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