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Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik

Auch Solarenergie wird in NRW über das Programm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ gefördert. Bild: Pixabay – Solarimo

 

Düsseldorf.  Die Verbraucherzentrale NRW weist auf das Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ des Landesministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hin. Seit Anfang August erhalten Privatkunden, Kommunen oder Gewerbetreibende in NRW darüber Zuschüsse für eine breite Palette an Klimaschutz-Technologien, wie die Förderübersicht zeigt. Die Verbraucherzentrale NRW informiert über die Förderbedingungen und fasst zusammen, welche erneuerbaren Energien sich lohnen.

Biomasseheizung im Team mit Solarenergie
In Verbindung mit einer neu errichteten oder bereits installierten thermischen Solaranlage oder einer neuen Photovoltaikanlage können Biomasseheizungen mit bis zu 2000 Euro gefördert werden. Die Anlage muss als Hauptheizung dienen, wassergeführt sein und mit einem Pufferspeicher (Wasserinhalt mindestens 30 l/kW) verbunden werden. In Neubauten sind Pelletkessel mit Brennwerttechnik sowie wassergeführte Pelletöfen förderfähig. Zusätzlich sind Anträge für Solarthermie-Anlagen möglich, die Bezuschussung beläuft sich auf 90 Euro/m² ab einer Kollektorfläche von 4 m2.

Nachtspeicherheizung austauschen
Erfolgt von einer bestehenden elektrischen Speicherheizung der Wechsel zu einer Wärmepumpen- oder Biomasseheizung, gibt es pro Einzelgerät 100 Euro und je Gebäude und Standort max. 5000 Euro Zuschuss über das Förderprogramm.

Steuerung von Photovoltaikanlage und Wärmepumpe
Die für die Ansteuerung einer PV-Anlage in Verbindung mit einer geothermischen Wärmepumpe (Wärmequelle: Erdwärme, Wasser) erforderlichen technischen Komponenten sind förderfähig. Eines der beiden Geräte muss neu installiert werden, das jeweils andere muss schon mindestens zwei Jahre am Standort betrieben worden sein. Der Zuschuss beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Bis zu 750 Euro können maximal je Gebäude und Standort aus dem Förderprogramm zufließen.

Batteriespeicher und Photovoltaikanlage
Die Förderung bei der Inbetriebnahme eines elektrischen Batteriespeichers in Verbindung mit einer neu zu errichteten PV-Anlage wird kombiniert bezuschusst. Die Höhe der Förderung erfolgt bis zu einer Speicherkapazität, die in Kilowattstunden (kWh) dreimal so groß ist wie die Nennleistung der neuen Solaranlage in Kilowatt-Peak (kWp). Die Förderung beträgt 100 Euro pro kWh Speicherkapazität.

Kombination mit BEG-Fördermitteln
Anträge für „progres.nrw“ können bis 20. November dieses Jahres bei der Bezirksregierung in Arnsberg gestellt werden. Die Beantragung von Fördermitteln der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist zulässig, je nach zu fördernder Maßnahme lassen beide Programme bis zu 60 Prozent maximale Förderquote zu. Wie immer gilt: Antragstellung bzw. Vertragsunterzeichnung erst nach Antragsstellung und Förderzusagen.

 


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