Fit für Führungsaufgaben
Die schulische Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden
Der Staatlich geprüfte Techniker / die Staatlich geprüfte Technikerin (Schwerpunkt Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik) ist eine rein schulische Weiterbildung – eher theoretisch als praxisorientiert. Aufbauend auf den Inhalten der zuvor erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung werden weiterqualifizierende Details vermittelt. Ziel ist es, junge Menschen für Führungsaufgaben in Unternehmen, Verwaltungen oder anderen Einrichtungen auszubilden.
Darüber hinaus soll mit dieser Weiterbildung ein Beitrag zur Vorbereitung auf die unternehmerische Selbstständigkeit geleistet werden. Aufgrund der in den Lehrplänen nicht vorhandenen Praxisorientierung ist es notwendig, dass die Studierenden in der Regel mindestens ein Jahr Berufserfahrung nachweisen können.
Der Unterricht findet an einem Berufskolleg statt, im Bildungsgang der „Fachschule“. Hier gibt es je nach Angebot der Schule die Möglichkeit, die Weiterbildung in Vollzeit oder in Teilzeit zu absolvieren. Unabhängig davon umfasst die Weiterbildung 2400 Unterrichtsstunden. In der Vollzeitform wird das Berufskolleg in der Regel von Montag bis Freitag über einen Zeitraum von zwei Jahren besucht, in der Teilzeitform in der Regel dreimal wöchentlich abends und ggf. samstags, um die geforderte Stundenzahl zu erreichen. Hier dauert die Weiterbildung entsprechend vier Jahre. Am Ende des letzten Schuljahres findet die umfassende Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus drei mehrstündigen Prüfungen „Fachschulexamen“ und wird ggf. durch mündliche Prüfungen ergänzt.
Damit die Praxis nicht zu kurz kommt, wird das Fach „Projektarbeit“ absolviert. Hier arbeiten die Teilnehmer/Innen im Team über einen Zeitraum von mehreren Wochen (160 - 320 Unterrichtsstunden) und stellen das von ihnen selbst gewählte „Projekt“ mündlich und schriftlich im Rahmen einer Präsentation vor.
Voraussetzungen, Dauer, Inhalte
Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen:
- In die Fachschule wird aufgenommen, wer . . .
- . . . mindestens den Abschluss der Ausbildung in einem für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht und . . .
- . . . den Berufsschulabschluss nachweist, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, und . . .
- . . . eine Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf von mindestens einem Jahr, die auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann, nachweist.
- In die Fachschule kann abweichend von Absatz 1 auch aufgenommen werden, wer eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren nachweist. Auf die Berufstätigkeit kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
- Den Bildungsgang können auch Studierende besuchen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bildungsgängen inhaltlich verknüpft wird. Die erforderliche Berufstätigkeit muss bei der Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden (§ 9 Absatz 8).
Zusammengefasst heißt das:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung der jeweiligen Fachrichtung und
- ein entsprechender Berufsschulabschluss und
- eine mindestens einjährige Berufserfahrung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf.
- Anstelle des Berufsabschlusses und des Berufsschulabschlusses kann auch eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren anerkannt werden. Bei einem Besuch der Fachschule in Teilzeitform können die Studierenden die geforderte einjährige Berufserfahrung während des Fachschulbesuchs nachholen.
Notwendigkeit wird unterschätzt
Neben dem Berufsabschluss ist also auch der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule (Berufsschulabschluss) notwendig, um ohne Umwege die Fachschule zur/zum Staatlich geprüfte/n Techniker/in besuchen zu können. Häufig wird die Notwendigkeit des Berufsschulabschlusses unterschätzt. Er ist jedoch ebenso wichtig wie der Berufsabschluss! Wer sich weiterqualifizieren will, sollte diese Voraussetzung bereits während der Berufsausbildung beherzigen.
Wenn das Fachschulexamen erfolgreich bestanden worden ist, erhält man einen staatlichen Abschluss. Daneben kann während der Fachschulzeit zusätzlich – je nach Angebot des Berufskollegs – die Fachhochschulreife erworben werden. Dieses Zusatzangebot wird ebenfalls mit Bestehen einer Abschlussprüfung erlangt. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an Fachhochschulen und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen.
Kosten
- Lehrgangskosten und Prüfungskosten entstehen – anders als bei der Meisterschule – für diese Weiterbildung nicht, sofern sie an einem staatlichen Berufskolleg absolviert wird. Bei privaten Anbietern fallen diese Kosten jedoch an (ca. 200 Euro monatlich).
- Für Lernmittel muss je nach Anforderung an den Bildungsgang mit Kosten für technische Ausstattung (z.B. Laptop) bzw. Lehrbüchern gerechnet werden. Diese sind jedoch überschaubar und können ggf. über die Steuer (Weiterbildung) teilweise abgesetzt werden.
- Wesentlich ist, dass der Verdienstausfall berücksichtigt wird, sofern die Weiterbildung in Vollzeitform absolviert werden soll. Hier sind jedoch – ähnlich wie bei der Meisterschule – entsprechende Programme / Fördermittel unter bestimmten Voraussetzungen abrufbar.
- Bei der Wahl der Teilzeitform verfügt man weiterhin über Einkommen, da die Weiterbildung berufsbegleitend durchgeführt wird. Nicht zu unterschätzen ist hierbei jedoch die hohe persönliche Belastung durch den zusätzlichen Unterricht „nach Feierabend“ und die Lernzeiten, die (auch am Wochenende) hinzukommen, um die Weiterbildung möglichst erfolgreich zu bestehen. Hier empfiehlt sich eine hohe Transparenz gegenüber der Familie, um von ihr die notwendige Unterstützung zu erhalten.
Elke Terbeck, Oberstudiendirektorin Schulleiterin Rhein-Maas Berufskolleg des Kreises Viersen
Weiterführende Informationen: https://bit.ly/2SuJ4Bf