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Faserkonzentration und Maßnahmen
Umgang mit Asbest im Rahmen der „funktionalen Instandhaltung“
Die Gefahrstoffverordnung 2024 definiert zulässige Tätigkeiten zur „funktionalen Instandhaltung“ im Bereich geringer und mittlerer Asbestbelastung. Neu ist ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept für die Ausführung von Bautätigkeiten, sowie die Pflichten des Bauherrn als Veranlasser der Tätigkeiten. Für die Betriebe stellt die Sachkunde für Tätigkeiten mit Asbest eine Herausforderung dar.
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