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Erneuerbare Energien: Neuer Ablauf bei der Förderung

Berlin. Die Umstellung der Heizung auf Erneuerbare Energien mit dem Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen wird auch in Zukunft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Damit der finanzielle Zuschuss für eine Anlage, die Erneuerbare Energien nutzt, nicht verloren geht, ist der Förderantrag vor der Modernisierung zu stellen. Bild: Intelligent heizen/VdZ

 

Allerdings gelten neue Fristen: Konnte der Antrag auf finanzielle Zuschüsse bisher auch nach der Modernisierung eingereicht werden, muss dies ab 1. Januar 2018 bereits vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur geschehen. Darauf weist die VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik) hin.
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt eine Übergangsfrist. In diesem Fall kann der Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.
Wurde die Inbetriebnahme vertraglich für 2017 vereinbart, verzögert sich jedoch und kann erst 2018 umgesetzt werden, kann der Förderantrag ebenfalls nach dem alten Verfahren innerhalb von neun Monaten nachträglich gestellt werden. Das muss der Antragsteller belegen können. Für diesen Fall stellt das BAFA ein Formular zur Verfügung.

 


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