Erleichterung im NRW-Bauordnungsrecht für Wärmepumpen und PV-Anlagen
Düsseldorf. Mitte Dezember vergangenen Jahres hat das NRW-Bauministerium das Bauordnungsrecht modifiziert. Der Erlass (bit.ly/3w79HC7) sieht u.a. Erleichterungen für die Aufstellung von PV-Anlagen und Luft/Wasser-Wärmepumpen vor. So können die Bauaufsichtsbehörden auf Antrag nun vom 3-m-Grenzabstand bei Wärmepumpen abweichen, sofern die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllt werden.
Erleichterungen gibt es auch bei den (Dach-)Abstandsflächen von Photovoltaikanlagen zu Brandwänden – zum Beispiel bei Doppelhäusern. Die Musterbauordnung bestimmt einen Abstand von mindestens 1,25 m. Der neue Erlass gestattet einen Mindestabstand von 0,50 m für PV-Module und Solarkollektoren, deren Außenseiten (Deckglas, Rückseitenglas und umlaufender Rahmen) und Unterkonstruktion aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Wichtig: Die Entscheidung liegt stets im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, die in begründeten Fällen vom Erlass des Ministeriums abweichen kann. Geplante Maßnahmen sind deshalb vor Baubeginn unbedingt anzuzeigen.