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Ergebnisse der „Aktion Brennwertcheck“ Optimierungspotenzial vorhanden

Bundesweit rund 1000 Brennwertgeräte haben die Energieberater der Verbraucherzentralen im Rahmen der „Aktion Brennwertcheck“ im Februar und März dieses Jahres unter die Lupe genommen. Das Fazit: Brennwertheizungen halten nicht, was sie versprechen. Nur bei einem Drittel der Anlagen können die Besitzer zufrieden sein, bei zwei Dritteln der Anlagen besteht zum Teil erheblicher Optimierungsbedarf. Zitat eines Energieberaters: „Wir haben kaum eine Anlage gesehen, bei der alles gepasst hat.“ Überdimensionierte Kessel, nicht angepasste Heizkurven, fehlende Nachtabsenkungen, mangelhafte Dämmung von Leitungen und Armaturen, fehlende Außentemperaturfühler, kein hydraulischer Abgleich, sind einige Beispiele. Wir stellen die Ergebnisse der Studie* vor.

 

Zunächst einmal ein Rückblick: Im vergangenen Jahr hatten die Verbraucherzentralen öffentlich gemacht, dass Wärmepumpen in der Praxis oft nicht halten, was ihre Anbieter in der Werbung versprechen. Verschiedene Feldtests hatten gezeigt, dass Planungs- und Installationsfehler ursächlich für die oft allzu großen Unterschiede zwischen Theorie und Praxis sind. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Mustervereinbarung für Wärmepumpen entwickelt, in der der Unternehmer seinem Kunden vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichert.**
In diesem Jahr wollten die Verbraucherzentralen mit Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Rahmen einer begrenzten Felduntersuchung herausfinden, ob die Brennwerttechnik ihr Effizienz-Versprechen in der Praxis erfüllt. Für eine große Anzahl von Heizungsanlagen sollten aussagekräftige Daten erhoben werden. Dabei ging es nicht darum, sämtliche Anlagenparameter zu erfassen, vielmehr sollten Schlüssel-Parameter wie die Kondensatmenge gemessen werden. Zwischen Anfang Februar und Mitte März wurden bundesweit rund 1000 Brennwertkessel aller Altersklassen aus den letzten zwei Jahrzehnten in privaten Wohngebäuden untersucht. Über 90 % davon waren im Leistungsbereich unter 30 kW. Die untersuchten Geräte teilen sich nach verschiedenen Brennstoffen auf: 88 % Erdgas, 9 % Heizöl EL, 3 % Flüssiggas.

Altersverteilung der untersuchten Brennwertgeräte.

Einfluss der Außentemperatur auf den Kondensatanfall.

 

Kesselalter und Kondensatmengen.

 

Brennwert versus Volllaststunden.

 

Vorgehensweise
Bei den typischen Außentemperaturen der Heizsaison (um 0 °C) wurde jeweils während 24 Stunden gemessen, welche Menge an Kondensat im Heizgerät anfällt. Außerdem wurden die Verläufe der Vor- und Rücklauftemperaturen direkt am Heizgerät aufgezeichnet. Zusätzlich wurden von den insgesamt 88 Energieberatern folgende Daten erhoben:
• Angaben zum hydraulischen Abgleich (laut Angabe des Betreibers),
• Vorhandensein eines Überströmventils,
• Art der Heizflächen (Heizkörper / Flächenheizung / Kombination aus beiden),
• Pumpentyp (ein- oder mehrstufig / geregelt / hocheffizient),
• Stärke und Vollständigkeit der Dämmung von Rohren und Armaturen,
• Vorhandensein eines Außentemperaturfühlers,
• Eingestellte Warmwassertemperatur,
• Nachtabsenkung,
• Regelmäßige Anlagenwartung (mit oder ohne Wartungsvertrag),
• Gebäudeverbrauchskennzahl.

Sämtliche Daten, Messkurven und Anlagenfotos wurden in einer internetbasierten Datenbank eingegeben und durch die Verbraucherzentrale Bundesverband ausgewertet.


Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: 1000 Brennwertanlagen in nicht einmal zwei Monaten mit 88 Energieberatern zu analysieren – das ist schon ein Kraftakt. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Anlagen?
Peter Kafke: In der Tat sind 1000 Anlagen am Ende der Heizsaison ein sportliches Ziel gewesen, aber mit am Ende 996 brauchbaren Datensätzen aus der ganzen Bundesrepublik sind wir mehr als zufrieden. Wir wollten unsere 24-Stunden-Messungen bei typischen Außentemperaturen der Heizsaison durchführen, also lieber bei 0 bis 5 °C als bei -12 °C , und da haben wir von Anfang Februar bis Mitte März einen guten Zeitraum gewählt, jedenfalls für die meisten Regionen. Wichtig war dabei eine möglichst zufällige Auswahl und eine belastbare Statistik. Die Auswahl haben wir überwiegend den Landes-Verbraucher­zen­tra­­len und den Beratern überlassen. Teilweise haben Verbraucherzentralen über die Medien Heizungsbetreiber eingeworben, teilweise haben Berater gezielt Beratungskunden gefragt, teilweise sind von Beratern auch Handwerker angesprochen worden, damit lokal genug Anlagen gefunden wurden. Inhaltliche Auswahlkriterien haben wir nicht zugrunde gelegt.
IKZ-HAUSTECHNIK: Wie sind die Energieberater vor Ort vorgegangen?
Peter Kafke: Die Berater haben beim ersten Termin die Kondensatleitung getrennt, die Gas- bzw. Öl- oder Betriebsstundenzählerstände notiert und das Kondensat in einem Messbehälter aufgefangen. Außerdem wurden mit einem Zweikanal-Temperaturdatenlogger die Vor- und Rücklauftemperaturen direkt vor bzw. hinter dem Heizgerät erfasst. Im Regelfall liefen diese beiden Messungen 24 Stunden. Beim zweiten Termin wurden das aufgefangene Kondensat und der Energieverbrauch gemessen und die Temperaturkurven aufgezeichnet. Zusätzlich wurden zahlreiche weitere Informationen per Fragebogen erhoben, z. B. Jahresverbräuche, regelmäßige Wartung, hydraulischer Abgleich, eingesetzter Pumpentyp und anderes mehr.
IKZ-HAUSTECHNIK: Brennwertanlagen halten häufig nicht, was sie versprechen, sagt die Studie und zeigt gleichsam mit dem Finger auf die Heizungsbauer. Das erscheint auf den ersten Blick nachvollziehbar. Auf dem zweiten Blick stellt sich aber die Frage, ob und welche der aufgeführten Anlagendefizite tatsächlich in der Verantwortung des Handwerkers liegen? Heizkurven lassen sich auch vom Endkunden verstellen. Mängel bei den Rohrleitungsdämmungen lassen sich mitunter darauf zurückführen, dass der Handwerker diese Arbeiten beim Kesseltausch zwar angeboten hat, der Kunde sie aber in Eigenleistung erbringen wollte und es dann doch nicht tat.
Peter Kafke: Es ist nicht unser Anliegen, hier dem Heizungsbauer die alleinige Verantwortung zuzuschieben. Wir stellen nur fest, dass die meisten Anlagen besser laufen könnten und möchten deshalb, dass dieses ökonomische und ökologische Potenzial genutzt wird. Dazu sind viele Beiträge möglich und nötig: Kunden müssen bessere Qualität bestellen – dazu tragen auch Energieberater bei. Wir wissen aus unserem Beratungs­angebot, dass Ratsuchende regelmäßig mehr Geld ausgeben als eine Vergleichsgruppe, die nicht beraten wird. Wir tragen zur Information über Sinn und Notwendigkeit des hydraulischen Abgleichs und über optimale Regelungsanpassung bei, nicht zuletzt mit dieser Studie. Selbst von den 22 % der Betreiber, die in dem Glauben sind, dass ihr System abgeglichen wurde, befinden sich etliche im Irrtum. Erstens könnten wir auch mit einem Fünftel abgeglichener Systeme nicht zufrieden sein, zweitens sollte der Kunde hier schleunigst dafür sorgen, dass der Abgleich nachgeholt wird. Das Thema voran zu bringen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Leute in diesem Markt!
Die Hersteller sollten untersuchen, ob die richtige Anpassung der zweifelsohne guten Technik nicht besser unterstützt werden kann. Da ist gewiss noch einiges möglich: Warum sollte beispielsweise bei einer Regelung, die „unberührt“ mit Werkseinstellungen läuft, nicht ein Störungssignal erscheinen? Gemeinsam sollten wir auch dafür sorgen, dass sinnvolle Reglereinstellungen durch den Nutzer vorgenommen werden. Wir haben viele Heizungsanlagen gesehen, die fälschlich auf Sommerzeit standen, Nachtabsenkungen, die das Takten der Anlage erhöhten oder Absenktemperaturen, die oberhalb des Normalbetriebs eingestellt wurden.
Es gibt allerdings auch den großen Bereich der Verantwortung des Heizungsbauers und dem muss er sich stellen. Da geht es nicht vorrangig um Rohrdämmungen. Die sind natürlich wichtig und ein Heizungsbauer sollte mit seinem Kunden spätestens bei der jährlichen Wartung klären, dass einer von Beiden die Dämmung anbringt. Für mich gehört auch das dazu: Gutes Handwerk ohne Kommunikation hat keine Zukunft. Und wenn ich eine beheizte Wohnfläche von 320 m² ohne nennenswerte Warmwasseranforderungen sehe und im Keller steht ein 110 kW-Kessel – den hat doch nicht der Kunde zu groß gewählt, oder?
IKZ-HAUSTECHNIK: Anderes Beispiel: Hocheffizienzpumpen. Sie sind nur bei jeder 6. Anlage in Betrieb, bemängelt der Bericht. Allerdings wird nicht darauf eingegangen, dass viele Brennwertkessel mit integrierten, meist mehrstufigen Pumpen ausgeliefert werden. Ein Austausch der Pumpe gegen ein Hocheffizienzmodell ohne ausdrückliche Freigabe durch den Hersteller hätte den Verlust der Gewährleistung zur Folge. Überdies haben die Hocheffizienzpumpen erst in den letzten Jahren ver­stärkt Einzug in den Markt gehalten. Diese Relativierung fehlt in dem Bericht.
Peter Kafke: Wir haben lediglich die Gelegenheit genutzt – denn wer kommt schon in 1000 Heizungskeller im ganzen Land – zu einer Bestandsaufnahme im Markt. Unser Bericht ist bei den Pumpen bewusst vorsichtig formuliert: Von Mangel ist da keine Rede. Die Bewertung haben Sie vorgenommen, nicht wir. Einig sind wir uns sicher, dass mehr Hocheffizienz-Pumpen besser wären für unsere gesellschaftlichen Effizienzziele. Im Übrigen haben Sie völlig Recht: Im Ersatzgeschäft sind die Hürden für die Hocheffizienzpumpen zu hoch und wir würden uns hier wünschen, dass Hersteller diese Hürden senken und systematisch informieren, wo der Ersatz möglich ist – unter Wahrung der Gewährleistung natürlich.
IKZ-HAUSTECHNIK: Der fehlende hydraulische Abgleich bei den meisten Heizungsanlagen ist einer der gravierenden Kritikpunkte in der Studie. Worauf führen sie den Mangel zurück und wie könnte man dem gezielt entgegenwirken?
Peter Kafke: Der hydraulische Abgleich sollte verbindlich vorgeschrieben werden, wann immer eine Heizungsanlage wesentlich geändert wird. Im Neubau sollte er ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein, weil er dort kaum etwas kosten muss. Prüfgrundlage könnte z. B. ein Protokoll der Einregulierung sein, wo z. B. Werte voreingestellter Ventile dokumentiert werden. Als Handwerkerverträge mit Privatpersonen noch die VOB zugrunde legten, war der Abgleich ja im Grunde verbindlich – passiert ist er deshalb aber auch nicht öfter.
Die große Herausforderung dabei ist nach unserer Auffassung die Verbraucherinformation. Wenn der Kunde nicht versteht, warum das wichtig ist und wenn er das extra beauftragen und bezahlen muss, dann stehen die Chancen schlecht. Hinderlich ist, dass die nicht abgeglichene Anlage das Haus in der Regel warm bekommt; das Strömungsgeräusch an den Ventilen mag stören, aber die vergeudete Heiz- und Hilfs­energie ist nicht wirklich sichtbar.
Ich bitte gelegentlich Fachleute, in fünf bis zehn kurzen Sätzen Laien zu erklären, warum der hydraulische Abgleich nötig ist und wie er geht. Danach hat man dann einen Eindruck, warum die Kommunikation vielleicht die größte Herausforderung ist, diese Dienstleistung im Markt selbstverständlich zu machen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Den einschlägigen Herstellerunterlagen zufolge sind Brennwertkessel auch in ungedämmten Altbauen eine sinnvolle Alternative zum NT-Kessel, selbst wenn die Anlage nicht über das gesamte Jahr im Kondensationsbereich fährt. Teilen Sie diese Einschätzung und spiegelt sich diese Aussage vielleicht in einem Teil der untersuchten Anlagen wider?
Peter Kafke: Wir teilen diese Einschätzung voll und ganz und der Markt teilt sie ja auch. NT könnte auch die Abkürzung für „Nischentechnik“ sein: Brennwerttechnik ist bei Verbrennung von Heizöl und Erdgas heute erfreulicherweise Standard. Neue Verteilsysteme sind ohnehin für niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt, bei alten Systemen helfen die oft angetroffene Überdimensionierung der Heizflächen und nachträgliche Wärmedämmung. Wenn Vorlauftemperaturen niedrig sind und die Spreizung stimmt – was in unserer Untersuchung leider oft nicht der Fall war -, dann sind wesentliche Bedingungen erfüllt. Dass die Brennwerttechnik den Kondensationsbereich im kalten Winter regelmäßig verlässt, spielt kaum eine Rolle: Die Außentemperaturabhängigkeit der Kondensatmenge hat in unserer Studie eine überraschend kleine Rolle gespielt.
IKZ-HAUSTECHNIK: Feldtests der letzten Jahre haben gezeigt, dass viele Wärmepumpenanlagen die berechnete Jahresarbeitszahl in der Praxis nicht erreichen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor diesem Hintergrund im vergangenen Jahr eine Mus­tervereinbarung für Wärmepumpen entwickelt. Darin müssen die Unternehmer vor der Installation einer Wärmepumpe eine Mindest-Jahresarbeitszahl zusichern. Wird es in Kürze einen Mustervertrag für Brennwertkessel geben?
Peter Kafke: Das haben wir nicht geplant. Die technischen Voraussetzungen dafür, die wir bei der Wärmepumpe meist haben, sind bei Brennwertanlagen viel seltener. Separate Energiezähler und Wärmemengenzähler sind hier leider kein Standard. Da wäre der Aufwand also höher und der Ertrag außerdem geringer: Die Unterschiede zwischen guten und schlechten Brennwertanlagen sind geringer als zwischen guten und schlechten Wärmepumpen. Wir sind aber zuversichtlich, dass der Markt andere kos-
tengünstige Mechanismen entwickelt, die Effizienzversprechen der Prüfstände in den Keller zu halten.
IKZ-HAUSTECHNIK: Auf den Punkt gebracht: Welche Anforderungen lassen sich nach der Auswertung der Untersuchung an die beteiligten Marktpartner – Handwerk, Hersteller und Endkunde – formulieren, damit Brennwertanlagen in der Praxis optimal laufen?
Peter Kafke: Wir müssen gemeinsam – Ener­gieberater eingeschlossen – dafür sorgen, dass Heizgeräte, Verteilung und Regelung optimal an die individuellen Bedingungen von Nutzer und Gebäude angepasst werden. Da geht noch was und das wird nebenbei auch die Bindung von Handwerker und Kunde verbessern.


Die Ergebnisse in Stichpunkten
• Der Einfluss der Außentemperatur auf den Brennwertnutzen ist gering. Er ist innerhalb der untersuchten Temperaturspanne (plus/minus 10 °C Außentemperatur) für Schwankungen unterhalb 10 % verantwortlich.
• In der Untersuchung gab es keine signi­fikante Abweichung zwischen den Kondensat-Erträgen von raumluftabhängigen und raumluftunabhängigen Geräten. Möglicherweise, so heißt es in der Studie, wurden aber durch die einfache Versuchsanordnung bei raumluftabhängigen Systemen Kondensat-Mengen aus dem Abgasweg erfasst, die der Brennwertnutzung tatsächlich nicht zugute kommen.
• Das Fehlen eines Außentemperaturfühlers führt zu einer Kondensat-Minderung von 23 %. Ursache sind nach Meinung der Studienverfasser unnötig hohe Vorlauf- und damit auch Rücklauftemperaturen.
• Der Brennwertnutzen bei der Aufstellung im unbeheizten Raum ist 12 % höher, die Verbrauchskennzahl (kWh/m² beheizter Fläche) dagegen sogar 29 % höher.
• Heizungsrohrleitungen sind nur bei knapp der Hälfte der Anlagen (48 %) lückenlos und ausreichend stark gedämmt. In der anderen Hälfte der Fälle ist die Rohrdämmung nicht stark genug (20 %), deutlich lückenhaft (7 %) oder fehlt ganz (26 %). Die Armaturen im unbeheizten Bereich sind in mehr als zwei Dritteln der Fälle (69 %) ungedämmt.
• Nach Angaben der Betreiber sind 78 % der Anlagen nicht hydraulisch abgeglichen. Der geringere Kondensat-Ertrag bei diesen Anlagen beträgt im Mittel 18 %.
• Fast 25 % der Anlagen waren mit einem Überströmventil ausgerüstet. In der Untersuchung wird der durchschnittliche Kondensat-Minderertrag aber nur auf lediglich 3 % beziffert.
• Nach Betreiberangaben war bei 91 % der Anlagen eine Nachtabsenkung eingestellt. Bei knapp der Hälfte dieser Anlagen stellten sich allerdings in der Analyse der Vor- und Rücklauftemperatur-Kurven Auffälligkeiten heraus (sehr kurzer Absenkbetrieb, zu geringe Absenkung der Vorlauftemperatur und dadurch bedingtes häufiges Ein- und Ausschalten des Brenners, kein Absenkbetrieb erkennbar).
• Erhoben wurde auch die Bauart der Heizungsumwälzpumpe. Im Betrieb waren demnach: einstufige Pumpen (5 %), mehrstufige Pumpen (37 %), elektronisch geregelte Pumpen (42 %) und Hocheffizienzpumpen (16 %). Anlagen mit geregelten oder Hocheffizienzpumpen hatten im Durchschnitt 13 % mehr Kondensat-Ertrag als die Standardpumpen. Die Frage, ob die hochwertigeren Pumpen ursächlich zu einer besseren Brennstoffausnutzung beitragen oder ob sowohl die bessere Brennwertnutzung als auch die hochwertigere Pumpe beide Ausdruck einer insgesamt qualitativ besser geplanten und erstellten Anlage sind, konnte allerdings nicht beantwortet werden.
• Systeme mit reinen Fußboden- oder Wandflächenheizungen haben durchschnittlich gut 10 % mehr Kondensat-Anfall als Systeme mit Heizkörpern. Kombinationen aus beiden verbessern den Kondensat-Ertrag gegenüber den Heizkörper-Verteilsystemen praktisch nicht.
• Deutlich ist der Einfluss des Kesselalters auf den Brennwertnutzen. Für die untersuchten Kessel, die hauptsächlich in den letzten 15 Jahren in Betrieb gingen, nimmt demnach der Kondensat-Ertrag pro Jahr um durchschnittlich 2 % zu.
• Bei rund der Hälfte der Anlagen beträgt die Volllaststundenzahl 1000 h oder weniger. Der Brennwertnutzen leide dadurch zwar nicht, dafür erhöhe sich die Zahl der vermeidbaren Brennerstarts und damit einhergehend die Emissionen und der Geräteverschleiß. Darüber hinaus würden viele Gasversorger einen verbrauchsunabhängigen Grundbetrag erheben, der mit der Kesselleistung steige.

 

Brennwertcheck Nr. 84: Kesselleistung: 21,4 kW, beheizte Fläche: 80 m², Art der Heizfläche: Heizkörper, Pumpenart: einstufig, hydraulisch abgeglichen: ja, Kondensatmessung: 101 g/kWh; Brennstoff Gas. Der vom Betreiber angegebene hydraulische Abgleich ist nicht erkennbar. Die Nachtabsenkung wird wenig wirksam: Ein extrem häufiges Takten ist erkennbar, auch in der Nachtabsenkung. Es gibt drei extreme Temperaturspitzen, vermutlich zur Warmwassererwärmung im Speicher.

 

Brennwertcheck Nr. 130: Kesselleistung: 14 kW, beheizte Fläche: 105 m², Art der Heizfläche: Heizkörper und Fußbodenheizung, Pumpenart: geregelt, hydraulisch abgeglichen: ja, Kondensatmessung: 125 g/kWh; Brennstoff Gas. Bedingt durch den hydraulischen Abgleich ergibt sich eine sehr gute Spreizung von ca. 15 Kelvin.

 

Brennwertcheck Nr. 1060: Kesselleistung: 20 kW, beheizte Fläche: 300 m², Art der Heizfläche: Heizkörper, Pumpenart: Hocheffizienzpumpe, hydraulisch abgeglichen: nein, Kondensatmessung: 51 g/kWh; Brennstoff Gas. Häufige Nachheizung des Warmwasserspeichers. Durch die Warmwasserzirkulation mit schlechter Dämmung (nach Angabe des Energieberaters) muss der Heizkessel ständig mit Temperaturen um die 75 °C nachheizen. Die eingestellte Nachtabsenkung ist kaum erkennbar.

 

Brennwertcheck Nr. 658: Kesselleistung: 20 kW, beheizte Fläche: 160 m², Art der Heizfläche: Heizkörper, Pumpenart: geregelt, hydraulisch abgeglichen: nein, Kondensatmessung: 0 g/kWh; Brennstoff Gas. Kein Kondensatanfall. Überströmventil war heiß, anscheinend offen, deswegen Kurzschluss und hohe Rücklauftemperaturen. Durch die hohen Rücklauftemperaturen (im Durchschnitt 65 °C) kommt es zu einer sehr begrenzten Brennwertnutzung.

 

ZVSHK kritisiert unausgewogene Bewertung
Soweit die wesentlichen Ergebnisse der „Aktion Brennwertcheck“, die nach Auffassung des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) nur ein verzerrtes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten in den deutschen Heizungskellern zeichnen. „Diese ungerechtfertigte Vereinfachung führt zu Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern und Unverständnis bei den Heizungsbauern“, erklärt Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die von der Studie aufgelisteten Mängel an modernen Brennwertgeräten berechtigten nicht zu einer pauschalen Kritik an den handwerklichen Leistungen, sagt Esser in Bezug auf die Aussage von Gerd Billen. Für den Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband sind die Ergebnisse des Brennwertchecks alarmierend: „Wie sollen wir die Energiewende meistern, wenn Hersteller und Handwerker nicht einmal sicherstellen, dass Heizungsanlagen optimal dimensioniert und für die individuelle Nutzung richtig eingestellt sind?“ Politik, Hersteller und Handwerker müssten rasch gegensteuern, um die Potenziale effizienter Heiztechniken nicht verpuffen zu lassen.
Zumindest in diesem Punkt herrscht eine gewisse Einigkeit: Der ZVSHK empfiehlt Anlagenbetreibern im Modernisierungsfall mit dem Fachhandwerker genau abzuklären, welche energetischen Verbesserungen erzielt werden sollen. Esser: „Dabei geht es nicht allein um die richtige Einstellung des Kessels, sondern insbesondere um zusätzliche Verbesserungen an der Wärmeverteilung.“ Die Fachbetriebe des Heizungsbauerhandwerks seien daher angehalten, die Verbraucher vor Vertragsschluss hierzu umfassend aufzuklären.


Seitenblick

Die Aktion Brennwertcheck ist nicht die erste Studie ihrer Art. Bereits vor Jahren haben Diplom-Ingenieure von der Fachhochschule Braunschweig-Wolfenbüttel im Laufe von zwei Heizperioden 70 Brennwert- und Niedertemperaturkesselanlagen begutachtet [1]. Damals kamen die Prüfer zum Ergebnis, dass die häufig von Geräteherstellern angegebenen Normnutzungsgrade von Brennwertkesselanlagen im Praxisbetrieb nicht erreicht werden und dass es nicht ausreicht, den Wärmeerzeuger oder andere Komponenten der Heizungsanlage einzeln zu betrachten und zu bewerten. Nur die Optimierung der Gesamtanlage im Zusammenspiel mit dem Gebäudedämmstandard und Nutzerprofil könne zu einer besseren Energieausnutzung führen.


Kundenbeschwerde – und was nun?

Tipps für die Praxis

Berichterstattungen dieser Art in gedruckten Medien, Funk und Fernsehen dürften nicht ohne Folgen fürs Handwerk bleiben. Mitunter werden Kunden die Effizienz ihrer Brennwertanlage überprüfen und optimieren lassen wollen. Wie sollte ein SHK-Betrieb reagieren, wenn der Kunde diese Leistungen einfordert bzw. Mängel in der Bauausführung anzeigt? Der ZVSHK empfiehlt folgende Vorgehensweise:

1. Die Beschwerde des Kunden sollte sachlich entgegengenommen und ein Ortstermin vereinbart werden. Welcher Mangel wird konkret gerügt, welche Leistungen gefordert?

2. Bereits vor dem Ortstermin sollte der Betrieb seine (grundsätzliche) Einstandspflicht prüfen und in den Vertragsunterlagen nachsehen, welchen Leistungsinhalt und welche Gewährleistungsdauer (2 oder 5 Jahre) der Werkvertrag mit dem Kunden hat.

3. Zum Ortstermin sind sämtliche Vertragspapiere mitzunehmen – Planungsunterlagen, Auftragsbestätigung, Rechnung, sonstige Dokumente. Anhand dieser Papiere kann der Leistungsinhalt des Werkvertrages festgestellt und mit dem Kunden erörtert werden.

4. Bei Beschwerden bezüglich der Anlageneffizienz sollte vor Ort kontrolliert werden, ob die Einstellwerte noch stimmen oder nachträglich verändert worden sind. Zudem ist der Brennstoffverbrauch der letzten Jahre vor und nach der Heizungsgeräteerneuerung zu erfragen. Es empfiehlt sich die Vorlage von Dokumenten, beispielsweise Rechnungen. Außerdem sollte geprüft werden, ob Veränderungen an den Heizflächen oder Rohrleitungen vorgenommen oder der genutzte Raum erweitert wurde, z. B. Dachausbau.

5. Stellt der Betrieb im Rahmen seiner Vertragsprüfung fest, dass die Beschwerde des Kunden gerechtfertigt ist und noch in die werkvertragliche Frist der Mängelbeseitigung fällt, ist dieser Mangel unverzüglich und kostenfrei zu beheben. Bei nicht berechtigten Forderungen ist es dem Betrieb freigestellt, eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Mitglieder der Organisation können dabei auf das ZV-Merkblatt „Aufwandsentschädigung bei nicht berechtigten Mängelrügen“ mit dem Musterschreiben zurückgreifen (Download unter www.wasserwaermeluft.de/Fachbesucher/Merkblätter).

Generell empfiehlt der ZVSHK: Vor Vertragsabschluss – vor allem im Rahmen eines Heizgeräteaustausches – sollte der Unternehmer den Auftraggeber in einem ausführlichen Beratungsgespräch umfassend über den Inhalt der werkvertraglichen Leistung und über weitere energieeffiziente Leistungen aufklären. Zu seiner eigenen Sicherheit sollte er ein Beratungsprotokoll (vor den Augen des Auftraggebers) ausfüllen, um später nachweisen zu können, dass er seine Beratungspflicht umfassend erfüllt hat. Die vom Auftraggeber gewünschten Leistungen werden dann im schriftlichen Angebot festgehalten.


Literatur:

[1] DBU-Projekt „Felduntersuchung: Betriebsverhalten von Heizungsanlagen mit Gas-Brennwertkesseln“, Infos und Endbericht unter www.delta-q.de/cms/de/projekte/dbu_brennwertkessel.html
[2] Die „Aktion Brennwertcheck“ der Verbraucherzentralen, Endbericht Langfassung.
[3] Rundschreiben Nr. 31/2011 des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima

www.vzbv.de
www.wasserwaermeluft.de

 

 


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