Werbung

Erbschaftsteuer – Keine Pause wegen schwebenden Gesetzgebungsverfahrens

Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht zu einer Steuerpause. Deshalb unterliegen auch die in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 9. November 2016 eingetretenen Erbfälle der Erbschaftsteuer.

 

Streitpunkt war ein ererbtes Netto-Kapitalvermögen von rund 65.000 Euro, wofür das Finanzamt Erbschaftsteuer festsetzte. Der hiergegen erhobenen Klage mit der Begründung, dass für die fragliche Zeit kein wirksames Erbschaftsteuergesetz bestanden habe und eine Festsetzung von Erbschaftsteuer daher nicht zulässig sei, ist das angerufene Finanzgericht in seinem Urteil entgegengetreten: Die Festsetzung der Erbschaftsteuer sei rechtmäßig (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 7 K 3022/17; die Revision ist anhängig unter dem Az.: II R 1/19).

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: