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Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 im Bundestag verabschiedet

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Zukünftig sind Investitionsbeihilfen bei einer vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung anzurechnen.

 

In der 237. Sitzung der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags wurde am 2.Juni 2017 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden.

Die Bundestagsfraktionen nahmen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 31. Mai 2017 (BT-Drucksache 18/12580) bei Stimmenthaltung der Bündnisgrünen an.

Intensivseminare im Juni und September 2017
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 26. Juni 2017 in Karlsruhe sowie am 12. September 2017 in Berlin eintägige Intensivseminare zum Energie- und Stromsteuergesetz an. Bereits am 1. Juni 2017 fand ein Intensivseminar in Berlin statt. Dieses Intensivseminar wurde von den 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit 9,4 von 10 Punkten bewertet.

Weiterhin wird das neue Energiesteuer- und Stromsteuergesetz Thema eines Vortrages auf der KWK-Jahreskonferenz am 10./11. Oktober 2017 in Dresden sein. Außerdem wird der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen“ am 6./7. Dezember 2017 das neue Energie- und Stromsteuergesetz ausführlich behandeln.

 


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