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Energielabel für Heizungsanlagen: kaum Markteffekte bislang

Das Energielabel ist nach Ansicht von VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma noch nicht vollständig am Markt angekommen.

Das Energielabel soll Transparenz schaffen und erneuerbare Technologien fördern. Große Markteffekte blieben jedoch bisher aus, resümiert der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ, obwohl Handwerker verpflichtet sind, dem Kunden die Energielabels schon mit dem Angebot überreichen.

 

Berlin.  Seit zwei Jahren dürfen Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter, -speicher oder kombinierte Anlagen nur noch mit Energielabel vertrieben werden. Das Label soll Transparenz schaffen und erneuerbare Technologien fördern. Große Markteffekte blieben jedoch bisher aus, resümiert der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ, obwohl Handwerker verpflichtet sind, dem Kunden die Energielabels schon mit dem Angebot überreichen.
„Die Hersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht, sie bieten effiziente Produkte und stellen die Produktdaten zuverlässig zur Verfügung“, sagt VdZ-Geschäftsführer Dr. Michael Herma. „Im Verhältnis zur Anzahl neu installierter Heizungsanlagen ist die Nachfrage nach Verbundlabels jedoch eher gering. Das Label ist offenbar noch nicht vollständig am Markt angekommen und wird vom Verbraucher kaum nachgefragt.“ Das könne unter anderem daran liegen, dass die beste Effizienzklasse, anders als bei weißer Ware, nicht unbedingt die effizienteste Lösung für das Gebäude darstelle, so der Geschäftsführer.
„Das Energielabel könnte als Argument für den Austausch veralteter Heizungen dienen. Leider wird dies bisher kaum genutzt“, meint Kerstin Vogt, die die VdZ-Plattform HEIZUNGSlabel betreut. Die Branchenplattform bündelt Artikel von über 150 Marken, Handwerker können hier kostenfrei Verbundanlagenlabels generieren und Produktlabels herunterladen. Bisher wurden dem Vernehmen nach lediglich 30000 Verbundlabels abgerufen.
Seit 2016 bekommen Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein Effizienzlabel, das der SHK-Handwerker oder der Schornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau anbringt. Vogt hofft, dass sich mit der flächendeckenden Kennzeichnung von alten Heizgeräten auch das Label für Neuanlagen durchsetzt: „Durch den Vergleich von Alt- und Neuanlagenlabel kann der Handwerker seinem Kunden das Einsparpotenzial durch eine Modernisierung, das vielen Eigenheimbesitzern nicht bewusst ist, direkt vor Augen führen.“
Neben der geringen Bekanntheit des Labels besteht laut VdZ auch bei den zugrundeliegenden Verordnungen Verbesserungsbedarf. Die Kombinationsmöglichkeiten für die Berechnung von Verbundanlagen spiegelten häufig nicht die Realität am Bau wieder. So werde die klassische Kombination aus Wärmeerzeuger und separatem Warmwasserspeicher in den meisten Fällen nicht als Verbundanlage gelabelt, sondern beide Geräte erhalten einzelne Produktlabel. „Solche praxisfernen Regeln sind dem Handwerker schwer vermittelbar. Hier sollte die EU-Kommission rasch nachbessern.“, fordert Herma. Zwar werde auf EU-Ebene momentan an der Novellierung der Verbrauchkennzeichnungsrichtlinie gearbeitet, die Regelungen zu Heizungsgeräten seien hiervon allerdings ausgenommen und würden voraussichtlich erst ab 2026 überarbeitet.

www.heizungslabel.de

 


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