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Energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß EnEV 2014

FAQs zu Hintergründen und dem Ablauf

Dipl-Ing. Georg Tale-Yazdi.

 

 

Bis zum Jahr 2020 strebt die Bundesregierung eine Senkung der CO2-Emissionen um 40 % an. Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen machen rund 14 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus. Die regelmäßige Inspektion und Wartung dieser technischen Anlagen ist daher aus ökonomischen und auch ökologischen Gründern erforderlich. Dipl.-Ing. Georg Tale-Yazdi, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lüftungs- und Klimatechnik und Bundesfachbereichsleiter Technische Gebäudeausrüstung des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.), erläutert die Hintergründe und den Inspektionsablauf.

Wo wird eine energetische Inspektion von Klimaanlagen gefordert und welche Anlagen müssen überprüft werden?

Die Forderungen sind in § 12 der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energiesparverordnung - EnEV) von 2007, 2009 und 2014 definiert. Alle Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden mit einer Nennkälteleistung von mehr als 12 kW sind hier gemäß der Verordnung regelmäßig zu überprüfen.

Wann müssen diese überprüft werden?

Gemäß der Verordnung ist eine regelmäßige Überprüfung bzw. Inspektion Pflicht. Diese definiert der Gesetzgeber wie folgt: Klimaanlagen, die vor dem 1. Oktober 1987 in Betrieb genommen wurden, mussten bis zum 1. Oktober 2009 geprüft werden. Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1987 und September 1995 bis zum 30. Oktober 2011.
Für Anlagen mit Baudatum zwischen Oktober 1995 und September 2003 musste die Überprüfung bis zum 30. Oktober letzten Jahres stattgefunden haben. Generell gilt: Alle 10 Jahre ist eine Wiederholungsprüfung vorgeschrieben.

Wer darf bzw. kann die Inspektion vornehmen?

Die Regelung ist nicht eindeutig. Es werden insbesondere Personen mit einem "berufsqualifizierenden Hochschulabschluss" genannt. Jedoch geht die Fachwelt davon aus, dass auch qualifizierte Fachkräfte wie Techniker und Meister eine Inspektion vornehmen dürfen und können. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit dem entsprechenden Bestellungsgebiet sind in besonderer Weise geeignet, die Prüfungen vorzunehmen. Denn die öffentliche Bestellung ist das höchste Qualitätsmerkmal, da hier regelmäßig das Vorhandensein der hohen Sachkunde, die überdurchschnittliche Praxiserfahrung sowie die persönliche Unabhängigkeit geprüft werden.
Nach der Inspektion erhält der Betreiber der Klima-/Lüftungsanlage eine entsprechende Bescheinigung mit allen relevanten Daten, die auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden muss. Fehlt diese Bescheinigung bzw. wurde eine Inspektion nicht ordnungsgemäß und in den vorgeschriebenen Zeitabständen durchgeführt, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Welchen Nutzen hat die Inspektion für den Betreiber einer Klimaanlage?

Die Inspektion zeigt dem Betreiber auf, wo die Anlage zu viel Energie verbraucht. Wenn man bedenkt, dass die Betriebskosten einer Klimaanlage nach 5 bis 7 Jahren oftmals den Anschaffungspreis der Anlage überstiegen haben, wird klar, wie wichtig eine Inspektion ist. Zudem prüft die Inspektion alle Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen. So kann man sagen, dass sowohl ökologische als auch ökonomische Argumente für die Inspektion sprechen.

Welchen Umfang hat eine Inspektion gemäß EnEV 2014?

Bei der Inspektion der Lüftungs- und Klimageräte und der zugehörigen Kälteerzeuger wird die Effizienz der einzelnen Anlagenkomponenten wie Ventilatoren, Wärmeübertrager, Luftfilter und Einrichtungen zur Wärmerückgewinnung geprüft und mit entsprechenden Kennzahlen verglichen. Diese Kennzahlen bieten Hinweise zur Energieeffizienz der Anlagen und der einzelnen Komponenten. Zusätzlich wird das Luftleitungsnetz auf offensichtliche Undichtigkeiten und die gesamte Lüftungsanlage auf Funktion überprüft. Auffällige Schwachstellen werden hier dokumentiert.
Es ist darüber hinaus ein Anlagenschema zu erstellen (falls nicht vorhanden), in dem die wesentlichen Komponentendaten erfasst werden und Messverfahren, Messstellen sowie Drücke, Temperaturen und Volumenströme eingetragen werden. Zusätzlich kann eine Hygieneinspektion gemäß VDI 6022 durchgeführt oder die Raumluftqualität gemessen werden (VOC’s, CO2, Feinstaub).
Die Überprüfung des Betriebs der Gesamtanlage vergleicht die Luftströme und thermischen Zuluftleistungen mit dem tatsächlichen Bedarf im Gebäude. Hierfür sollte die Anlagenauslegung anhand der Dokumentation mit dem Ist-Zustand verglichen werden.

 


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