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Ende der Ausbildungszeit – Rechtsvorschriften beachten

Aktuell hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundes­finanzhof (BFH), seine Rechtsprechung zur Dauer der Berufsausbildung präzisiert. In den bislang entschiedenen Fällen war die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses der späteste in Betracht kommende Zeitpunkt des Ausbildungsverhältnisses.

 

Anderes indes gilt, wenn das Ausbildungsende durch eine eigene Rechtsvorschrift, z.B. bei einer dem Landesrecht unterstehenden Schule, geregelt ist. Dann nämlich endet die Kindergeldgewährung aufgrund einer Berufsausbildung nicht bereits mit der Bekanntgabe des Ergebnisses einer Abschlussprüfung, sondern erst mit dem späteren Ablauf der gesetzlich festgelegten Ausbildungszeit (Quelle: BFH, Az.: III R 19/16).

 


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