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Elektromobilität – Pauschalwerte für Pkw-Ladestrom gelten drei Jahre

Zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw) und zur Anrechnung von selbst getragenen individuellen Kosten des Arbeitnehmers für Ladestrom gelten die nachfolgenden monatlichen Pauschalen:

 

a) mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
20 Euro für Elektrofahrzeuge und
10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge

b) ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
50 Euro für Elektrofahrzeuge und
25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge.

Die pauschalen Größen gelten vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020 (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Gz.: IV C 5 – 2334/14/10002-06).

 


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