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Einschränkungen für Mischbetriebe mit Verkaufsflächen

Konstanz. Die Versorgung mit den meisten handwerklichen Dienstleistungen und Produkten im Bereich der Handwerkskammer Konstanz ist auch in der Corona-Krise gewährleistet. „Reine Handwerksbetriebe ohne Verkaufsstellen wie beispielsweise Betriebe des Bau- und Ausbauhandwerks, reine Reparaturbetriebe sowie das Lebensmittelhandwerk arbeiten weiter“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der HWK Konstanz.

Bild: IKZ

 

Bei handwerklichen Mischbetrieben mit Verkaufsräumen seien Warenbereiche für den Publikumsverkehr abzusperren und der Verkauf müsse eingestellt werden. Dies gelte auch für Autohäuser mit Werkstattbereich, wobei bestellte Fahrzeuge zugelassen und ausgeliefert werden dürften.

Sicherheitsmaßnahmen ergreifen
„Das Handwerk trägt einen wichtigen Teil dazu bei, dass die Versorgung der Bevölkerung gesichert ist, ob mit Produkten oder Dienstleistungen. Das reicht von der Autoreparatur über Arbeiten rund ums Haus bis hin zur Sicherung von gesundheitsnahen Dienstleistungen wie Hörgeräteanpassungen oder Einlagen“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.
Auch auf der Baustelle seien geeignete Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Die Handwerkskammer Konstanz empfiehlt jedem Betriebsinhaber, die Gefährdungssituation für Mitarbeiter und Kunden fortlaufend zu überprüfen. „Überall sollte das Verbreitungsrisiko bestmöglich eingedämmt werden, beispielsweise indem Arbeitszonen streng abgegrenzt werden und enge Arbeitsteams möglichst auf zwei Personen begrenzt werden“, sagt Hiltner.

Aktuelle Informationen für Betriebe gibt es hier: www.hwk-konstanz.de/corona

 


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