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Einkommensteuervorauszahlungen – hälftige Anrechnung bei Ehegatten

Einkommensteuervorauszahlungen sind auf die Steuerschuld beider Ehegatten anzurechnen, wenn dem nicht eine ausdrückliche Absichtsbekundung entgegensteht. Denn bei miteinander verheirateten Gesamtschuldnern ist in der Regel davon auszugehen, dass der eine Partner mit seiner Zahlung die Schuld des anderen begleichen möchte.

 

Selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des einen Ehegatten lässt für sich genommen noch nicht den Schluss zu, dass der andere ab diesem Zeitpunkt nur noch seine eigenen Steuerschulden tilgen will (Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht, Az.: 4 K 50/13).

 


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