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EGVP – Übermittlung eines ­elektronischen Dokuments

Digitalisierte Dokumente zu übermitteln scheint einfach, unterliegt indes nicht selten spezifischen Besonderheiten:

 

So kann z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde seit Anfang 2018 nur dann einge­reicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZN 269/18).

 


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