Werbung
EGVP – Übermittlung eines elektronischen Dokuments
Digitalisierte Dokumente zu übermitteln scheint einfach, unterliegt indes nicht selten spezifischen Besonderheiten:
So kann z. B. über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Bundesarbeitsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde seit Anfang 2018 nur dann eingereicht werden, wenn die als elektronisches Dokument übermittelte Beschwerdeschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen ist. (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZN 269/18).
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: